zum Hauptinhalt

Kindermord: Urteil gegen Ken M. bleibt in Kraft

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den 16-jährigen Ken M. wegen Mordes an dem siebenjährigen Christian aus Berlin-Zehlendorf bestätigt.

Berlin - Das Landgericht Berlin hatte den Jugendlichen in einem nichtöffentlichen Verfahren wegen Mordes sowie wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen tötete der Angeklagte den Nachbarsjungen unweit eines zu seiner Wohnsiedlung gehörenden Spielplatzes. Der Vater des Jungen fand die nackte Leiche später auf einer verwilderten Grünfläche in der Nähe der Wohnung. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig wies die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false