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Berlin: Knappe Kassen II: Berlins Etat seit 1993 verfassungswidrig?

Klage der Oppositionsfraktionen wird heute mündlich verhandelt

Das Berliner Verfassungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob der Landeshaushalt 2002/03 verfassungswidrig ist. Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne haben vor einem Jahr Klage eingereicht: Die Kredite, die der Senat in beiden Jahren neu aufgenommen hat, seien weit höher als die öffentlichen Investitionen. Dies verstoße eindeutig gegen die Landesverfassung.

Auch der Rechnungshof kritisiert in seinen Jahresberichten regelmäßig, dass die Neuverschuldung die vom Land finanzierten Investitionsausgaben übersteigt. Dieser Verfassungsverstoß dauere seit 1993 an. Im Haushaltsjahr 2002 wurden 6,573 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen, aber nur 2,014 Milliarden Euro für Investitionen ausgegeben. 2003 standen 3,569 Milliarden Euro Krediteinnahmen nur 1,9 Milliarden Euro Kreditausgaben gegenüber. Die nachträgliche Begründung des Senats, mit dieser übermäßigen Verschuldung werde eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewehrt“, wird von der Opposition nicht akzeptiert. Dies wäre aber die einzige Ausnahme von der Regel, die verfassungsrechtlich zulässig ist.

Schaut man sich die aktuelle Finanzplanung an, wird der Senat dem verfassungswidrigen Zustand auch bis 2007 nicht abhelfen können. CDU, FDP und Grüne fordern deshalb vom Senat, noch mehr als bisher zu sparen. Sie bezweifeln, dass SPD und PDS alles getan haben, was in ihrer Macht steht, um die Rekordverschuldung Berlins zu vermeiden. Und die Klageführer hoffen, dass das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung, die heute in mündlicher Verhandlung vorbereitet wird, auf Fehler und Mängel der Haushaltspolitik in den vergangenen Jahren hinweist. Offenbar ist es nicht nur in Berlin schwierig, rechtlich haltbare Haushalte aufzustellen. In Niedersachsen wurden die Etats 1995/96 und in NordrheinWestfalen die Haushalte 2001/02 von den jeweiligen Landesgerichten aus gleichem Grund für verfassungswidrig erklärt. Anderen Landesregierungen droht ein ähnliches Schicksal. za

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