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Berlin: Koch gegen Dutschke

Neuer Straßenname in Kreuzberg vor Gericht 27 Kläger wollen alte Adresse behalten

Ist die geplante Rudi-Dutschke-Straße zwischen Friedrich- und Lindenstraße in Kreuzberg rechtens? Darüber verhandelt heute das Verwaltungsgericht. Nachdem die Umbenennung vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 2005 beschlossen und im Januar ein Bürgerentscheid gegen die Namensänderung gescheitert war, müssen jetzt noch Klagen von Anliegern vor Gericht verhandelt werden. Insgesamt wenden sich 27 Kläger gegen die Verfügung des Bezirksamtes; darunter der Axel Springer Verlag.

Drei der Kläger sind nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Eigentümer größerer Immobilien an dem Teil der Kochstraße, der umbenannt werden soll. Weitere Kläger sind Gewerbetreibende, die ihre gewohnte Adresse behalten wollen. Sie sind der Ansicht, dass sie durch die Umstellungskosten beeinträchtigt werden und bezeichnen die Namensänderung als rechtswidrig und willkürlich. Das Bezirksamt sei nicht befugt gewesen, den Straßennamen ohne Zustimmung des Senats zu ändern. Aus Sicht der Kläger, so das Verwaltungsgericht, könne die Umbenennung nur der politischen Konfrontation gegenüber der Axel Springer AG dienen. Der einzige Bezug zu Rudi Dutschke ergibt sich nach Ansicht von Klägern aus der Blockade von Zeitungsauslieferungen im Jahr 1968, die einen offenen Rechtsbruch dargestellt habe. Außerdem gebe es schon einen Rudi-Dutschke-Weg auf dem Gelände der Freien Universität.

Das Bezirksamt meint, die gegnerische Partei sei nicht klagebefugt, die Namensänderung rechtmäßig und die Anlieger nicht in ihren Rechten betroffen. Auch wolle man wegen der Kochstraße in Tempelhof eine Doppelbenennung teilweise beseitigen. Mit dem neuen Straßennamen werde zudem „eine gesellschaftliche Versöhnung gefördert“.

Beim Bürgerentscheid hatte sich eine Mehrheit von 57,1 Prozent gegen einen Antrag der CDU ausgesprochen, der die geplante Umbenennung der Straße nach dem Wortführer der Studentenbewegung in den sechziger Jahren aufheben sollte. Stimmberechtigt waren 185 000 Bürger. Mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten mussten abstimmen, damit der Bürgerentscheid gültig wurde – am Ende waren es etwa 16,8 Prozent.

Die geplante Namensänderung eines Straßenteilstücks zu Ehren Dutschkes hatte sich zu einem Politikum entwickelt. Die CDU sprach sich aus finanziellen und politischen Gründen gegen die Umbenennung aus, während sich Grüne, Linkspartei und die Tageszeitung „taz“ als Anliegerin des Straßenstücks für die Dutschke-Straße einsetzten. C. v. L.

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