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Das Verwaltungsgericht erklärte die abgegebenen Stimmen für ungültig.

© Michael Kappeler/dpa

Kommunalwahl in Cottbus: Verwaltungsgericht erklärt Wahl für ungültig

Die Stadt reagiert gelassen auf das Urteil. Die Größe der Wahlkreise war zu unterschiedlich.

Von Sandra Dassler

Cottbus - Die Stadt hat gelassen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus reagiert, wonach die letzte Kommunalwahl im Jahr 2014 innerhalb von fünf Monaten wiederholt werden muss. „Wir werden uns natürlich an Recht und Gesetz halten“, sagte Stadtsprecher Jan Gloßmann am Montag. „Ich bitte nur um Verständnis dafür, dass wir uns erst dann verbindlich äußern können, wenn uns das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegt. Dann können wir auch erst entscheiden, ob wir in Berufung gehen.“

Das Verwaltungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag die Kommunalwahl für ungültig erklärt. Nach Auffassung der Richter war die Größe der fünf Wahlkreise in Cottbus zu unterschiedlich. So lebten in einem Wahlkreis 12,6 Prozent weniger Bürger als durchschnittlich in der Stadt, in einem anderen 21 Prozent mehr. Zwar lässt das brandenburgische Kommunalwahlgesetz Abweichungen bis zu 25 Prozent zu, die Richter hielten der Stadt jedoch vor, dass sie nicht alle Möglichkeiten genutzt habe, um diese Abweichungen zu vermeiden.

Denn diese verletzten eindeutig das vom Grundgesetz geschützte Gebot der Gleichheit der Wahl. Dass damit das brandenburgische Kommunalwahlgesetz nicht rechtmäßig sein könnte, sagten die Richter offenbar nicht, sie ließen jedoch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Wenn die Stadt Cottbus dies nutzt, dürften noch einige Monate ins Land gehen.

Da bereits im Mai kommenden Jahres die nächsten Kommunalwahlen anstehen, könnte sich das Thema vorerst erledigt haben. Dass nach der Klage einer Cottbuserin mehr als vier Jahre vergingen, ehe das Verwaltungsgericht einen Beschluss fasste, begründete das Gericht mit Personalmangel beziehungsweise Überlastung. das

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