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Berlin: Konsulats-Besetzer dürfen bleiben

Verwaltungsgericht: Kurden droht Verfolgung in der Türkei

Die kurdischen Besetzer des israelischen und griechischen Generalkonsulats in Berlin dürfen nach Urteilen des Verwaltungsgerichts nicht in die Türkei abgeschoben werden. Ihnen drohe dort mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ politische Verfolgung. Deshalb sei ihnen die Rückkehr nicht zumutbar, teilte das Gericht mit. Die Besetzungen im Februar 1999 waren Teil der massiven Proteste gegen die Verhaftung des damaligen PKKFührers Abdullah Öcalan.

Bei dem Sturm von Kurden auf das israelische Konsulat hatten israelische Wachleute vier der Angreifer erschossen. Sie hatten sich auf Notwehr berufen. Das Landgericht hatte mehrere Besetzer zu Bewährungsstrafen verurteilt, andere Verfahren waren eingestellt worden. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter werden die damals beteiligten Kurden von den türkischen Sicherheitskräften als Regimegegner angesehen, die sich gegen den Staat engagierten. Ihnen drohten bei einer Rückkehr Folter und Misshandlung. Es sei anzunehmen, dass der militärische Nationale Nachrichtendienst der Türkei in Deutschland Informationen über politische Aktivitäten türkischer Staatsangehöriger sammele und auswerte. Die Kurden seien in den Medien, etwa auf einem gezeigten Polizeivideo, als Besetzer zu erkennen gewesen (Aktenzeichen: VG 36 X 460.96 und VG 36 X 83.00). dpa

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