zum Hauptinhalt

Berlin: Kopftuch, Kreuz und Kippa verschwinden aus staatlichen Stellen

Der Gesetzentwurf ist beschlossen. An Berufsschulen und in Kitas darf die religiöse Kopfbedeckung weiter getragen werden. In ersten Reaktionen wird diese Lösung begrüßt

Nach der Einigung im „ Kopftuchstreit“ haben SPD und PDS am Mittwoch ihren Gesetzentwurf vorgestellt. Er sieht vor, dass das Tragen sichtbarer religiöser Symbole vor Gericht, im Justizvollzug, im Polizeidienst und an staatlichen Schulen mit Ausnahme der Berufsschulen verboten werden soll. Erzieherinnen in öffentlichen Kitas dürfen ihre religiösen Symbole zeigen. Die Opposition reagierte überwiegend zustimmend auf den Kompromiss. Die Kirchen und die Jüdische Gemeinde Berlin protestierten.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nannte den Gesetzentwurf einen „gesellschaftlich tragbaren Kompromiss, der für Beamte die Religionsfreiheit garantiert, aber auch die Neutralität des Staates berücksichtigt“. Symbole wie Kippas, Kreuze, Davidsterne oder Kopftücher dürfen dann nicht sichtbar getragen werden, wenn sie „die Religionszugehörigkeit deutlich zeigen“. Nur wenn eine Kette mit einem religiösen Symbol eindeutig als Schmuck interpretiert werden könne, dürfe sie getragen werden.

Die Koalition war sich darüber einig, dass bei Beamten oder Angestellten im Gericht, in der Justizpflege oder bei der Polizei ohnehin eine vorgegebene Kleiderordnung existiere, die das Tragen religiöser Symbole verbietet. „In diesen Bereichen ist keine mögliche Indoktrination gewünscht“, sagte Körting. Auszubildende wie etwa Referendare können allerdings begrenzt Kopftücher tragen, weil der Staat zum Beispiel in der Rechtspflege ein Ausbildungsmonopol hat und den Auszubildenden nicht die Ausbildung versagt werden dürfe. Bei Plädoyers in Gerichtssälen gelte aber für Referendare die Kleiderordnung. Strittig bleibt die Frage, ob Schöffen religiöse Symbole tragen dürfen. Warum Berufsschulen von dem Verbot ausgenommen werden, begründete Körting damit, dass Berufsschüler „alt genug sind, sich von Lehrkräften nicht mehr so beeinflussen zu lassen“.

Dass die Koalition kein Verbot für das Personal in staatlichen Kitas vorsieht, begründete Körting mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil, das sich auf Einrichtungen bezogen habe, die der Schulpflicht unterliegen. Sollten Erziehungsberechtigte aber ausdrücklich wünschen, dass Erzieher keine religiösen Symbole tragen dürfen, dann soll zunächst eine Lösung in einem Vermittlungsgespräch gesucht werden. Sollte dies nicht gelingen, muss der Bezirk eingeschaltet werden. Es bestehe auch die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind in eine andere Gruppe oder in eine andere Kita zu geben.

Mit diesem Gesetz werde niemand diskriminiert, sagte Körting. Es gehe auch nicht um eine „antiislamische Aktion“ oder eine Ausgrenzung der Muslime. Der Gesetzesentwurf wird jetzt den Spitzenverbänden vorgelegt. In zwei bis drei Wochen wird der Senat darüber abstimmen, dann der Rat der Bürgermeister. Körting rechnet damit, dass das Abgeordnetenhaus kurz vor oder nach der Sommerpause das Gesetz beschließen wird.

FDP, Grüne und der Türkische Bund begrüßten den Kompromiss weitgehend. Sie bemängelten die Ausnahme an den Kitas, da dort die Gefahr einer Beeinflussung besonders groß sei. Die CDU will ein Verbot für den gesamten öffentlichen Dienst. Sie kritisierte zudem, dass auch das Kreuz als christliches Symbol und die jüdische Kopfbedeckung Kippa künftig nicht mehr erlaubt sein sollen.

„Das Kopftuch zum Anlass zu nehmen, die Schule zum religionsfreien Raum zu machen, ist unverhältnismäßig“, sagte der Berliner Bischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschland, Bischof Wolfgang Huber. „Eine solche Maßnahme dient keineswegs dem Schutz der Religionsfreiheit, sondern bewirkt ihre Einschränkung.“ Diesem Einspruch schließt sich die Katholische Kirche an. Kreuz und Kopftuch könne man nicht gleich behandeln, sagte Kardinal Georg Sterzinsky. Denn „ein Kreuz ist ein rein religiöses Zeichen ist, während das Kopftuch andere Bedeutungen impliziert“. Der Kardinal kritisierte, dass der Senat den Kirchen den Gesetzesentwurf nicht früher zugeleitet hat. „Es wäre leichter gewesen, wenn die Fraktionen mit uns das Gespräch gesucht hätten, da wir sehr stark betroffen sind.“ Benno Bleiberg, der Kultusdezernent der Jüdischen Gemeinde, bedauerte die Entscheidung ebenfalls. Er hätte sich „mehr Mut für die religiöse Freiheit“ gewünscht. clk,sib,sve

EINUNGSSEITE

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false