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Berlin: Krankenkassen: Laut Krankenhausgesellschaft wurden bisher 358 Millionen Mark nicht gezahlt

Bei Berliner Krankenhäusern sind inzwischen nach Angaben der Krankenhausgesellschaft Zahlungsrückstände von Krankenkassen in Höhe von zusammen rund 358 Millionen Mark aufgelaufen. Allein die Betriebskrankenkasse (BKK) habe bei 49 Krankenhäusern Rechnungen über etwa 43 Millionen Mark nicht bezahlt, teilte die Gesellschaft gestern mit.

Bei Berliner Krankenhäusern sind inzwischen nach Angaben der Krankenhausgesellschaft Zahlungsrückstände von Krankenkassen in Höhe von zusammen rund 358 Millionen Mark aufgelaufen. Allein die Betriebskrankenkasse (BKK) habe bei 49 Krankenhäusern Rechnungen über etwa 43 Millionen Mark nicht bezahlt, teilte die Gesellschaft gestern mit.

Hintergrund sei die Befristung von Kostenübernahmeerklärungen für Krankenhausbehandlungen. Rund 1700 Klagen von 20 Krankenhäusern gegen die nach ihrer Auffassung rechtswidrige Praxis der BKK seien beim Sozialgericht anhängig. Weitere 1000 Klagen seien in Vorbereitung.

Auch die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Berlin komme ihren Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht nach, teilte die Krankenhausgesellschaft weiter mit. Bei 46 Krankenhäusern sei die AOK mit rund 315 Millionen Mark im Rückstand. Eine wirtschaftliche Betriebsführung sei Krankenhäusern unter diesen Bedingungen nicht möglich, sagte der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, Uwe Slama.

Die Krankenkassen der Stadt gefährdeten mit ihrer Verfahrenspraxis nicht nur die Existenz von Krankenhäusern, sondern auch eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung.

Unterdessen hat im Streit um die Honorarzahlungen der Innungskrankenkasse (IKK) an die Berliner Ärzte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen ersten Teilerfolg verbucht.

Nach einer einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts muss die IKK vorläufig bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens weitere Abschlagzahlungen als ärztliche Vergütung an die KV zahlen, wie die Krankenkasse jetzt mitteilte. Die Kasse werde dagegen Beschwerde einlegen.

Hintergrund des Streits ist die Verlegung des Sitzes der IKK von Berlin nach Potsdam. Mit Hinweis darauf, ihre Hauptverwaltung nunmehr in einem anderen KV-Bezirk zu haben, beharrt die Kasse darauf, nur noch die dort gültige so genannte Kopfpauschale von rund 400 Mark zu zahlen.

Bis dato wurden für die Berliner IKK-Mitglieder 600 Mark pro Jahr gezahlt. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat aus diesem Grund die Vergütungsverhandlungen mit der Kasse für das Jahr 2000 für gescheitert erklärt und das Schiedsamt angerufen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Sach- und Rechtslage im Einzelnen erst im Hauptsacheverfahren geprüft werden könne. Damit ist die endgültige Entscheidung vertagt. Die IKK hatte ihre Abschlagzahlungen Ende März eingestellt.

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