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Kriminalität: Neun Jahre Haft für Tötung der Lebensgefährtin

Wegen Totschlags hat das Landgericht Berlin einen 49-jährigen Türken zu neun Jahren Haft verurteilt. Mit "abenteuerlichen" Behauptungen hatte er versucht, seine Unschuld zu beteuern.

Berlin - Wie die Justiz mitteilte, sei der Angeklagte schuldig gesprochen worden, im August vorigen Jahres seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Tiergarten nach einem Streit durch vier Stiche in den Oberkörper getötet zu haben. Die 46-jährige Frau starb an inneren Blutungen.

Das Gericht hielt den Angeklagten für "voll schuldfähig". Im Prozess hatte der Mann dazu geschwiegen. Im Ermittlungsverfahren hatte der 49-Jährige dagegen behauptet, das Opfer sei in das Messer "reingesprungen", als er auf dem Bett gelegen habe. Seiner Version zufolge hatte er der Frau das Messer zuvor abgenommen, nach dem sie ihn damit angegriffen hatte.

Dies sei eine der "abenteuerlichsten Einlassungen" die er je bei einem Angeklagten gehört habe, sagte Staatsanwalt Ralph Knispel. Auch das Gericht, das seinem Antrag folgte, wertete die Aussage des Türken als "Schutzbehauptung" und verwies auf einen Gutachter, der festgestellt hatte, dass die tödlichen Verletzungen nicht auf diese Weise zustande gekommen sein könnten. (tso/ddp)

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