zum Hauptinhalt

Berlin: Kriminalität: Tod eines Gastwirtes: Mord oder Notwehr?

Der Anwalt des Hauptangeklagten zeigte sich optimistisch: "Mein Mandant hat nur zurückgeschossen, es war Notwehr." Das allerdings sehen Staatsanwaltschaft und Nebenklage ganz anders.

Der Anwalt des Hauptangeklagten zeigte sich optimistisch: "Mein Mandant hat nur zurückgeschossen, es war Notwehr." Das allerdings sehen Staatsanwaltschaft und Nebenklage ganz anders. Sie halten den 33-jährigen Veljko V. aus dem früheren Jugoslawien für einen Schutzgelderpresser, der nach einer "demütiegenden Niederlage" im Lokal eines Landsmannes blutige Rache übte. Seit gestern muss er sich wegen Mordes vor dem Berliner Landgericht verantworten. Einem 24-jährigen Mann aus Kroatien wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

Es geht um den Tod von Darko Z., dem Wirt des Cafés "Target" in der Weddinger Pankstraße. Kurz vor der nächtlichen Schießerei am 16. März sollen er und einige seiner Gäste Veljko V. und dessen Begleiter aus dem Lokal hinausgeprügelt haben, nachdem sie Schutzgeld verlangt und eine Schlägerei angezettelt hatten. Aus Wut über diese Niederlage bestellte sich V. laut Anklage den Kroaten Dalibor R. als Fahrer, um den Wirt vom Auto aus anzugreifen. Ganz langsam sollen sie kurz vor drei Uhr die Pankstraße auf und ab gefahren sein. Einer Polizeistreife, die zufällig hinter dem Audi herfuhr, kam das so merkwürdig vor, dass sie vorsichtshalber auf Tuchfühlung blieb. Die Beamten beobachteten, wie sich der Audi dem Golf näherte, in den gerade der Wirt und vier weitere Personen eingestiegen waren. Als sich beide Fahrzeuge auf einer Höhe befanden, fielen plötzlich Schüsse. Laut Anklage eröffnete V. das Feuer. Der tödlich getroffene Gastwirt, der sich offenbar auf eine gewaltsame Auseinandersetzung vorbereitet hatte, zog seinerseits eine Waffe. Sechs Schüsse gab er ab. Der mutmaßliche Schutzgelderpresser V. wurde schwer verletzt, sein Fahrer leicht. Darko Z., Vater eines fünfjährigen Sohnes, starb noch am Tatort. Die mutmaßlichen Angreifer wurden sofort gestellt.

Während die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen schwiegen, sprach Anwalt Hubert Dreyling am Rande des Prozesses von einer "völlig falschen" Version der Staatsanwaltschaft. Ein "paar Kloppereien" habe es gegeben, aber keine Schutzgelderpressung. In einer Woche soll die erste Augenzeugin befragt werden.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false