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Berlin: Land will Mindestlohn durchsetzen

Der Senat hat gestern den Entwurf für ein neues Vergabegesetz beschlossen, der demnächst im Abgeordnetenhaus beraten wird. Mit dem Gesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Dienstleister an die Zahlung eines Mindestlohns gekoppelt werden.

Der Senat hat gestern den Entwurf für ein neues Vergabegesetz beschlossen, der demnächst im Abgeordnetenhaus beraten wird. Mit dem Gesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Dienstleister an die Zahlung eines Mindestlohns gekoppelt werden. Daran sind dann nicht nur die Senats- und Bezirksverwaltung gebunden, sondern auch nachgeordnete Behörden und landeseigene Einrichtungen und Unternehmen.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen die Auftragnehmer eine Erklärung abgeben, dass sie den zur Erfüllung der öffentlichen Aufträge eingesetzten Arbeitskräften den in Berlin geltenden Tariflohn zahlen. Mindestens aber einen Stundenlohn von 7,50 Euro. Bisher gibt es nur für den Baubereich eine solche „Tariftreueerklärung“. Vorerst gilt aber noch das alte Recht – und der Senat ist kürzlich in die Kritik geraten, weil die Berliner Polizei 32 Pförtnerstellen an eine Firma vergab, die ihren Mitarbeitern nur 5,25 Euro pro Stunde zahlt. Deshalb werden Verwaltung und öffentliche Betriebe vom Senat nun schriftlich ermahnt, bis zur Reform des Vergabegesetzes mit der Auftragsvergabe möglichst zurückhaltend sein. za

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