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Berlin: Landesbank muss NPD Konto eröffnen Gericht: Gesetz verlangt Gleichbehandlung der Parteien

Die Landesbank Berlin muss dem Bundesverband der rechtsextremen NPD vorläufig ein Girokonto eröffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, mit dem es einem Eilantrag der NPD stattgab.

Die Landesbank Berlin muss dem Bundesverband der rechtsextremen NPD vorläufig ein Girokonto eröffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, mit dem es einem Eilantrag der NPD stattgab. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass Grundgesetz und Parteiengesetz den Parteien Chancengleichheit garantierten und jeden Träger öffentlicher Gewalt zur Gleichbehandlung aller Parteien verpflichteten. Diese Verpflichtung treffe auch die Landesbank Berlin als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu. Seit Sommer 2000 waren der NPD mehrere Girokonten gekündigt worden. Etliche Versuche, ein neues Girokonto zu eröffnen, schlugen fehl. Die jeweils angefragten Banken lehnten eine Kontoeröffnung ab. (VG 25 A 207.03) ddp

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