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Flughafen-Debatte: Für den Senat ist Tempelhof schon geschlossen

Die Landesregierung legt einen neuen Flächennutzungsplan für das Areal in Tempelhof vor - jedoch ohne Flugbetrieb. Das Angebot des Bundes, den Airport bis 2011 zu finanzieren, wurde abgelehnt.

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Gleich nach dem Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof will der Senat das 560 Hektar große Gelände mit einer Änderung des Flächennutzungsplans seiner neuen Zweckbestimmung zuführen. Ohne Flugbetrieb, mit neuen Wohn- und Gewerbegebieten und einem großen Park- und Freizeitgelände. Im Mai soll das dafür notwendige planungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden, beschloss gestern der Senat.

Es gebe schon konkrete Angebote von Investoren, die Pläne für das Tempelhofer Feld auszufüllen, sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Sie rechnet auch nicht mit einem Erfolg des Volksentscheids. So oder so: Eine Aufrechterhaltung des Flugbetriebes komme für den Senat nicht in Frage.

Zum Angebot des Kanzleramtsministers Thomas de Maizière (CDU), im Falle eines erfolgreichen Volksentscheids mit der Landesregierung über einen Weiterbetrieb des Flughafens zu sprechen, inklusive Übernahme der finanziellen Defizite durch den Bund bis zur Eröffnung des neuen Flughafens BBI in Schönefeld, sagte Junge-Reyer: „Dieses Angebot hat Herr de Maizière schon vor Monaten gemacht, da ist nichts Neues dran.“ In den Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium zur Übereignung der Bundesanteile des Tempelhofer Feldes gebe es keine Hinweise, „dass sich der Bund in Sachen Tempelhof umorientiert“.

Im Februar hatte das Bundesverkehrsministerium in einer Fragestunde des Bundestages mitgeteilt, dass „für die Weiterführung des Flughafenbetriebes nach dem 31. Oktober 2008 rechtlich kein Raum ist“. Denn der Widerruf der Betriebsgenehmigung ist bereits rechtskräftig. Strittig ist unter Juristen, ob die Stadtentwicklungsverwaltung ihren Beschluss vom Juni 2007 noch aufheben könnte, den Airport zum Schließungstermin planungsrechtlich zu entwidmen. Rechtskräftig ist die Entwidmung noch nicht.

Das planungsrechtliche Aus für Tempelhof könnte nämlich noch vor Gericht gestoppt werden. Gegen das Entwidmen des Flughafengeländes haben die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) und Einzelpersonen Klage vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht. Das Luftfahrtunternehmen Windrose Air hat seine Klage dagegen zurückgezogen. Ein Termin für die Klageverhandlung stehe noch nicht fest, sagte gestern ein Gerichtssprecher. Das Verfahren werde aber sicher erst nach dem Volksentscheid am 27. April stattfinden.

Sollte das Gericht das Aus bestätigen, wäre es endgültig. Danach könnte die Verwaltung die Entwidmung nicht mehr aufheben. Zurückgenommen werden könne die Zweckbestimmung dann nicht mehr, sagte die Sprecherin der Verwaltung, Manuela Damianakis. Wer den Flugbetrieb dann fortsetzen wolle, müsse ein neues Genehmigungsverfahren beantragen, dem Juristen bei der innerstädtischen Lage des Flughafens keine Chance geben.

Auf die Frage, ob der neue Vorstoß des Kanzleramtchefs für die Rettung des Flugbetriebs durch den Bund mit den zuständigen Ministerien abgestimmt sei, kam gestern aus dem Kanzleramt keine Antwort. Senatssprecher Richard Meng sprach von einer „Initiative im parteipolitischen Raum, um in Berlin jemandem zu helfen“. Damit meinte er den CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger, der den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit gestern aufforderte, „das Angebot der Bundesregierung anzunehmen“. Für den Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Thorsten Albig, ist das Thema Tempelhof „durch“. Berlin habe sich 2007 gegen das Angebot des Bundes entschieden, den Flugbetrieb bis zur BBI-Eröffnung in Schönefeld zu finanzieren. Das Finanzministerium hätte dies damals mitgetragen. Auch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, Otto Fricke (FDP), ist überzeugt, dass es für diese Finanzierung eine Mehrheit im Parlament gegeben hätte. Eine Hintertür ließe sich noch öffnen: Wenn der Bund Tempelhof zum Militärflughafen erklären würde, könnte weitergeflogen werden.

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