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Gesetzesentwurf: Herbe Kritik am Nichtraucherschutzgesetz

Das Rauchverbot wird ab dem nächstem Jahr kommen. Doch Uneinigkeiten über die Kosten der Kontrolle und die gesamte Durchsetzung des Gesetzes lassen noch viele Streitpunkte offen.

Der Gesetzentwurf zum Schutz der Nichtraucher in Brandenburg ist in die Kritik geraten. Das Deutsche Kinderhilfswerk bezeichnete den Entwurf von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) heute bei einer Anhörung im Landtag als ungenügend. Der Städte- und Gemeindebund warnte vor zusätzlichen Kosten der Kontrolle und verlangte vom Land, dieses Geld den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich sei ein Rauchverbot an Schulen zu begrüßen, sagte die Bundesgeschäftsführerin des Kinderhilfswerks, Heide-Rose Brückner. Die Regelung, wonach bei Fahrten und Festen Ausnahmen möglich sind, würde den Zielen des Gesetzes entgegenwirken. Außerdem müsse es ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen geben. "Kinder müssen immer und überall vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden", sagte Brückner einer Mitteilung zufolge. Das schließe die Vorbildfunktion ein. "Hier muss dringend nachgebessert werden."

"Soziale Eigenregulierung"  anstatt Kontrolle

Der Städte- und Gemeindebund warf Ziegler vor, sie strebe eine Umsetzung des Nichtraucherschutzes offenbar gar nicht an. Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften seien nämlich nicht vorgesehen, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des Verbandes, Monika Gordes. Die Regierung setze auf eine "soziale Eigenregulierung" und gehe davon aus, dass Kontrollen nur Anfangs und stichprobenartig nötig seien. Mehrkosten entstünden nicht.

Das sehen die Kommunen anders. "Es wird zu zahlreichen Beschwerden kommen, wenn trotz Rauchverbots geraucht wird und Nachbarn werden sich beschweren, wenn Kneipenbesucher in der Nacht vor der Gastwirtschaft stehen und bei einer Zigarette einen Schwatz halten", sagte Gordes. "Die Bürger erwarten, dass dann die Stadtverwaltung eingreift und für Ruhe und Ordnung sorgt."

Das Gesetz sieht ein umfassendes Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und Gaststätten vor. Es soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. (mit dpa)

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