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Verfassungsbeschwerde: Karlsruhe verhandelt Berliner Ladenöffnungsgesetz

Am 23. Juni verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Evangelische und Katholische Kirche klagen über die "Aushöhlung des Sonntagsschutzes".

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 23. Juni über die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das bundesweit liberalste Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte in Berlin an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen dürfen, darunter an allen vier Adventssonntagen.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und das Erzbistum Berlin machen geltend, dass mit der "Aushöhlung des Sonntagsschutzes" gegen das Grundgesetz verstoßen werde. Da Sonn- und Feiertage durch die Verfassung geschützt seien, dürfe Berlin diesen Schutz nicht wirtschaftlichen Interessen unterordnen. (jz/ddp)

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