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Volksentscheid: Senat sucht Ombudsmann für die Wasserverträge

Der Senat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids nicht an. Ein unabhängiges Gremium soll die vollständige Veröffentlichung prüfen

Der Senat will doch nicht gegen die sogenannte Unwirksamkeitsklausel im Referendum über die Wasserbetriebe klagen. Das sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf nach der Senatssitzung. Die Unwirksamkeitsklausel ist Teil des Gesetzentwurfs, der beim Volksentscheid am Sonntag eine überraschende Mehrheit gefunden hatte. Die Klausel sieht vor, dass Vertragsbestandteile, die nicht veröffentlicht worden sind, ihre Gültigkeit verlieren. „Bestehende Verträge sind unwirksam, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht offengelegt werden“, heißt es im Entwurfstext. Noch am Montag hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Forderung geäußert. Klaus Lederer, Landeschef der Linken, hatte auch deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes verlangt. Nun müssten „Gewissheit und Rechtssicherheit“ hergestellt werden.

Der Senat hält das aus zwei Gründen nicht für geboten, sagte Wolf. Erstens wolle man nicht den Eindruck erwecken, dass der Senat versuche, einen erfolgreichen Volksentscheid auf dem Rechtsweg auszuhebeln. Zweitens seien rechtliche Probleme wegen des Volksentscheids nicht zu erwarten: Der Senat habe alles offengelegt, was veröffentlicht werden musste. Die Unwirksamkeitsklausel hat also Senator Wolf zufolge in dieser Sache keine Bedeutung. Darüber hinaus gelte seit einiger Zeit ein novelliertes Informationsfreiheitsgesetz. Das räumt den Bürgern laut Wolf weiter gehende Rechte ein als das Gesetz des Volksentscheids.

Weitere Bestandteile des Vertragswerks mit den Wasserbetrieben sollen nun auf der Internetseite der Senatsfinanzverwaltung veröffentlicht werden. Diese Teile unterliegen, wie Wolf sagte, aber nicht der Veröffentlichungspflicht. Dazu gehören zum Beispiel ein Vertrag, der verschiedene Beteiligungen an der Wasserholding regelt, ein Vertrag über die Teilnahme eines Teils der Holding am internationalen Geschäft sowie ein Vertrag, der die Leistungen der Wasserbetriebe für die Holding beschreibt.

Der Senat habe zur Kenntnis genommen, dass es den rund 650000 Befürwortern des Entscheids um „mehr“ als die Offenlegung der Verträge gegangen sei, sagte Wolf – nämlich auch um ein Zeichen des Misstrauens „gegen die da oben“ mit ihren „Geheimverträgen“. Direkte Demokratie funktioniere – das zeige der Entscheid; sie sei aber manchmal nicht angenehm für die Regierenden, so der Senator. Das verlorene Vertrauen soll nun eine unabhängige Kommission wiederherstellen, die der Senat einsetzen will. Das Gremium solle Einblicke in das gesamte Vertragswerk erhalten und im Sinne des Volksentscheids feststellen, ob der Senat mit der Veröffentlichung der Papiere seine Pflicht erfüllt hat – woran Wolf keinen Zweifel ließ. Die Prüfung soll mit einer Art Testat abgeschlossen werden, so Wolf. Gesucht würden nun Personen, an deren Integrität kein Zweifel bestehe. Man denke etwa an frühere Verfassungsrichter. Der Volksentscheid über die Wasserverträge soll nun auf kurzem Weg Gesetz werden. Der Präsident des Abgeordnetenhauses werde das Gesetz ausfertigen, so Wolf. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt trete es in Kraft.

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