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Berlin: Landowskys Anwalt springt Karge bei Generalstaatsanwalt erhebt weiter Vorwürfe gegen die Justizsenatorin

Der Fall Hansjürgen Karge zieht Kreise. Der Generalstaatsanwalt beim Landgericht wehrt sich weiterhin vehement gegen seine Abwahl, die auf Antrag des Senats für den 29.

Der Fall Hansjürgen Karge zieht Kreise. Der Generalstaatsanwalt beim Landgericht wehrt sich weiterhin vehement gegen seine Abwahl, die auf Antrag des Senats für den 29. August im Abgeordnetenhaus geplant ist. Er erhob erneut schwere Vorwürfe gegen Justizsenatorin Karin Schubert (SPD). Sie bot den Fraktionen am Montag eine vertrauliche Unterrichtung über die näheren Gründe für den Vertrauensverlust an. CDU und FDP verlangen eine Sitzung des Rechtsausschusses. Wie Karge (SPD) warf auch Karl-Georg Wellmann (CDU), Rechtsanwalt des früheren Bankchefs Klaus Landowsky (CDU), der Senatorin politische Einflussnahme auf die Ermittlungen zur Bankenaffäre vor.

„Frau Schubert sagt die Unwahrheit, wenn sie behauptet, die Anklage gegen Landowsky stehe kurz bevor“, sagte Wellmann. Nach den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft müsste das Verfahren gegen Landowsky eingestellt werden: „Es wäre ein Justizskandal erster Güte, wenn Staatsanwälte, die sich politisch nicht als willfährig erweisen, aus dem Amt entfernt werden.“

Die Justizsenatorin hatte Anklage-Erhebungen gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft für den Herbst vorausgesagt. Wellmann zufolge hatte Landowsky mit den Fondsgeschäften des Bankkonzerns nichts zu tun. Auch im Zusammenhang mit den Krediten an die Aubis-Eigner Klaus Wienhold und Christian Neuling (beide CDU) sei ihm nichts vorzuwerfen. Die bankinterne Kontrolle der Berlin-Hyp, deren Chef Landowsky war, hatte jedoch bei den Aubis-Krediten schwerwiegende Verstöße konstatiert.

Karge bezweifelt, dass überhaupt Anklagen zustande kommen: „Vorwürfe wie Untreue und Kapitalanlagebetrug beziehen sich auf Vorkommnisse Anfang der neunziger Jahre. Das ist zum großen Teil längst verjährt.“ Und: „Nicht jede Sauerei ist strafbar.“ Senatorin Schubert wolle trotzdem Anklagen sehen, sagt Karge. Sie habe „eindeutig ihre Grenzen überschritten“.

Karge will auch juristisch gegen seine geplante Abwahl vorgehen, weil diese Möglichkeit nicht mehr in der Verfassung steht, allerdings noch im Ausführungsgesetz. Frau Schubert weist die Vorwürfe der politischen Einflussnahme zurück. Dem Vernehmen nach ist das Vertrauensverhältnis zu Karge gestört, weil er Weisungen zur Organisation der Arbeit nicht befolgt habe.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat die geplante Abwahl Karges begrüßt. Frau Schuberts Schritt sei „mutig“ und „überfällig“. Unstimmigkeiten zwischen der Senatorin und Karge wegen der Besetzung der Ermittlungsgruppe im Bankenverfahren hätten nur das Fass zum Überlaufen gebracht.

Gestern kündigte Justizsprecherin Ariane Faust an, es werde Anklage im Zusammenhang mit der Aubis-Affäre erhoben. Zwei Chefs einer Planungsgesellschaft, die mit den Aubis-Managern Wienhold und Neuling agiert haben sollen, wird Prozessbetrug vorgeworfen. Sie hätten vor Gericht eine falsche Erklärung abgegeben, um Zahlungen in Millionenhöhe durchzusetzen. Gru/ball

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