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LBB-Verkauf: Spreu soll sich vom Weizen trennen

Das Land Berlin hat sieben Bieter zum Verkauf der Anteile an der Landesbank Berlin eingeladen. Die Interessenten müssen nun ein verbindliches Angebot abgeben.

Berlin - In der zweiten Phase bestehe nun die Gelegenheit zu einer vertieften Prüfung (Due Dilligence) als Grundlage für die Abgabe eines verbindlichen Angebots, teilte die Senatsfinanzverwaltung mit.

Die sieben zugelassenen Bieter werden den Angaben zufolge in den kommenden Wochen Zugang zu Informationen erhalten, die sie zur Erstellung und Abgabe eines verbindlichen Angebots benötigten. Hierzu werde für die Bieter unter anderem ein Datenraum eingerichtet. Wer diese sind, wurde allerdings nicht mitgeteilt.

Nach Eingang und Auswertung der verbindlichen Angebote würden dann mit einer begrenzten Zahl von Bietern konkrete Endverhandlungen geführt. Neben dem Bieterverfahren bereite das Land allerdings als gleichwertige Option weiterhin eine Platzierung seiner Anteile an der Landesbank Berlin (LBB) an der Börse vor.

DSGV will Privatisierung der Sparkasse verhindern

In der vergangenen Woche hatte die "Financial Times Deutschland" berichtet, dass der öffentlich-rechtliche Bankensektor im Rennen um den Kauf der LBB vorn liege. Mit einem unverbindlichen Gebot von vier Milliarden Euro für die Bank sei der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bereit, den höchsten Preis zu zahlen.

Das Land muss aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission seine Anteile von rund 81 Prozent an der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin bis Ende 2007 verkaufen. Das war Auflage bei der Genehmigung von Milliardenhilfen für die in Schieflage geratene Bank. Neun Bieter haben unverbindliche Angebote für die LBB abgegeben: der DSGV, die WestLB, die BayernLB, die LBBW Landesbank Baden-Württemberg, die Commerzbank, die HypoVereinsbank sowie die Investoren Lonestar, Cerberus und JC Flowers.

Zusammen mit der LBB steht auch deren Tochter Berliner Sparkasse zum Verkauf. Der DSGV will verhindern, dass die Sparkasse in die Hände einer Privatbank oder eines Finanzinvestors fällt, da sonst ein Präzedenzfall für die Privatisierung von Sparkassen entstehen würde. (tso/ddp)

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