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Berlin: Lehrer müssen nicht zur Kirche

Gericht schlichtet Streit um Personalversammlung

Kann man Lehrern zumuten, in einer Kirche Personalfragen zu klären? Nicht ohne juristischen Reiz diese Frage, befand Richter Schliebs von der 62. Kammer des Verwaltungsgerichts. Dann überwog aber doch sein Pragmatismus. Der Verfahrensgegenstand sei einfach zu „banal“, so Schliebs, das Verfahren selbst ein „Trauerspiel“. Unter sanftem Druck des Richters wurde die Kirchenfrage ausgeklammert, und die streitenden Parteien schlossen einen Vergleich: Die nächste Personalversammlung der Lehrer und Erzieher in TempelhofSchöneberg wird im Audi-Max der TU oder der Universität der Künste abgehalten.

Durchgesetzt haben sich damit die Personalräte. Ihre Vertreter hatten es abgelehnt, die Versammlung in der Apostel-Paulus-Kirche in Schöneberg oder der Fachhochschule für Verwaltung in Friedrichsfelde zu veranstalten, wie es die Schulverwaltung wollte. Die Kirche sei ungeeignet, weil sie ein religiöses Bekenntnis voraussetze, so die Personalräte, die Fachhochschule sei zu weit weg.

Der Schlichtungsspruch gilt ausdrücklich nur für die nächste Personalversammlung. Danach können sich die Beteiligten wieder streiten. Richter Schliebs ließ durchblicken, dass er eine Kirche auch ohne Verhüllung von Kreuz und Altar für einen angemessenen Ort hält. „Lehrer haben die Reife zu erkennen: Wir sind hier nur aus Kostengründen, nicht, weil unsere Schulverwaltung so kirchennah ist.“ Sogar in einer Moschee könnte sich der Richter eine Personalversammlung von Pädagogen vorstellen. „Wenn sie die Schuhe nicht ausziehen müssen...“ loy

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