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Berlin: Love Parade: Eine Demonstration für das Recht, ganz viel Geld zu machen

"Bloße Gewinnerzielung" hat das Verwaltungsgericht den Veranstaltern der Love Parade attestiert - nachzulesen in der Entscheidung vom Montag. Mit einer Einstweiligen Verfügung hatte die Firma Planetcom, Organisatorin der Raverparty am Sonnabend, versucht, die Vergabe der Cateringrechte durch die Bezirke Tiergarten und Charlottenburg zu stoppen.

"Bloße Gewinnerzielung" hat das Verwaltungsgericht den Veranstaltern der Love Parade attestiert - nachzulesen in der Entscheidung vom Montag. Mit einer Einstweiligen Verfügung hatte die Firma Planetcom, Organisatorin der Raverparty am Sonnabend, versucht, die Vergabe der Cateringrechte durch die Bezirke Tiergarten und Charlottenburg zu stoppen. Diese Exklusivrechte gingen nicht an Planetcom, sondern an die Firma Caspar-Catering. Zum wiederholten Male sind die Love-Parade-Organisatoren so vor einem Gericht gescheitert.

Die Klagen im Zusammenhang mit der Love Parade sind so alt wie die Love Parade selbst. Dreh- und Angelpunkt ist nach wie vor die Frage, ob die Techno-Karawane eine politische Demonstration im Sinne des Grundgesetzes ist. Der Senat hat der Veranstaltung diese Weihen bereitwillig zugebilligt - und sich auch erpressen lassen. Denn die Veranstalter drohten in der Vergangenheit immer wieder damit, die Love Parade nicht mehr in Berlin stattfinden zu lassen, wenn ihnen der Status als politische Demonstration entzogen würde. Als politische Demonstration können sich die Veranstalter die Route für die Love Parade aussuchen und sie überlassen obendrein die Kosten für die Reinigung der Straßen und des Tiergartens den Behörden und damit dem Steuerzahler.

Der wohl spektakulärste Versuch, der Love Parade ihren Status als Demonstration zu nehmen, scheiterte vor drei Jahren. Damals versuchte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen die Route zu klagen. Als Klägerin war auch ein damals einjähriges Mädchen benannt worden. Der Verleger Arnulf Conradi und der Anwalt Peter Raue hatten den Versuch unterstützt.

In seiner Klageschrift beschrieb Raue detailliert, welche Geschäfte mit der Love Parade gemacht werden, die dem Charakter einer politischen Kundgebung zuwiderlaufen. Außerdem schloss er sich der Meinung anderer Juristen an, die Love Parade könne sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen, weil die Raverparty ein "Ausdruck von Lebensgefühl", nicht jedoch eine "kollektive Meinungskundgebung" sei. Nur diese sei jedoch durch das Grundgesetz geschützt. Das Versammlungsrecht, so die herrschende Meinung der Juristen, diene dem öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess. Bei der Love Parade sei fraglich, ob sie diesen Kriterien standhalte.

Raue und die Seinen scheiterten dennoch, weil die Kammer die Klage gar nicht erst zur Beurteilung annahm. Denn, so beschied das Gericht: Weder das Kind noch der BUND seien in dieser Frage klageberechtigt.

Nach Ende des diesjährigen Karnevals der Kulturen entstand die Debatte um das Für und Wider des Democharakters für die Love Parade erneut. Im Gegensatz zum Raverfest verzichtet der Karneval bewusst auf den Demo-Status und trägt in der Folge alle Kosten für den Umzug mit mehreren Tausend Teilnehmern und 600 000 Zuschauen selbst. Bei der Stadtentwicklungsverwaltung unter der Regie von Senator Peter Strieder (SPD) will man denn auch nach dem Ende der diesjährigen Love Parade erneut über den Status als Demonstration reden.

Das ist Wasser auf die Mühlen von Horst Porath, dem Tiergartener Baustadtrat. Er wettert seit Jahren gegen die Route durch den Tiergarten, weil die Hunderttausenden Raver der Grünanlage schweren Schaden zufügen. Aber für kaputte Bäume und Sträucher fühlen sich die Love-Parade-Veranstalter nicht verantwortlich und verweisen auf den Demonstrationscharakter der Party.

Die Vergabe der Catering-Lizenz setzte 1999 den vorläufigen Höhepunkt um die Demo-Debatte. Damals forderten die Parade-Veranstalter, nicht nur den Umzug, sondern auch ein "Love-Parade-Forum" als Demonstration zuzulassen. Dahinter verbarg sich der Verkauf von Getränken und Waren. Der Senat lehnte den Demo-Status für das Forum ab, Planetcom klagte - und verlor.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht noch eins draufgesetzt: Das Catering diene nur der Gewinnmaximierung der Veranstalter.

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