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Berlin: Mauscheleien am Bau: Beamte vor Gericht

Ex-Senatsmitarbeiter sollen auch für nicht erbrachte Leistungen gezahlt haben/Schaden beläuft sich auf knapp 100000 Euro

Von jahrelangen Mauscheleien zwischen zwei leitenden Mitarbeitern der Senatsbauverwaltung und einer Baufirma geht die Staatsanwaltschaft aus. Einer der Verteidiger sagte hingegen, die Mitarbeiter der Innenrevision, die den Fall zur Anzeige brachten, hätten schlicht und einfach „von der Praxis keine Ahnung“.

Es geht in dem Prozess, der gestern vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Berliner Landgerichts begonnen hat, um Betrug, Untreue und auch um Bestechlichkeit. Dem Land Berlin soll dadurch zwischen 1997 und 1999 ein Schaden von knapp 100000 Euro entstanden sein.

Der frühere Oberbauleiter Peter H. und der Mitangeklagte Bernd B. , ein ehemaliger Bauleiter der Behörde, sollen laut Staatsanwaltschaft überhöhte Baupreise bezahlt und auch Leistungen vergütet haben, die gar nicht erbracht wurden. Als mutmaßlicher Nutznießer der angeblichen Kungelei sitzen neben den Behördenmitarbeitern auch der Chef einer Berliner Baufirma und einer seiner Mitarbeiter mit vor Gericht.

Laut Anklage kam es in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre bei der Restaurierung des Künstlerhofes Buch, bei Arbeiten an der Hochschule der Künste und der Sanierung einer Lichtenberger Schule zu den Unregelmäßigkeiten. Der Auftrag für den Künstlerhof soll dem angeklagten Bauunternehmer nach Erkenntnissen der Innenrevision durch unerlaubte Absprachen zugeschanzt worden sein – obwohl ein möglicher Mitbewerber die Bauarbeiten offenbar günstiger hätte ausführen können.

Von Bestechlichkeit geht die Staatsanwaltschaft im Falle des 54-jährigen ehemaligen Bauleiters aus. Als Dankeschön soll Bernd B. von dem Bauunternehmer eine kostenlose Schuttabfuhr für seinem privaten Bau erhalten haben.

Die insgesamt vier Angeklagten im Alter zwischen 54 und 66 Jahren sollen die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten haben. Am ersten Prozesstag schwiegen sie gestern.

Für den 63-jährigen Ex-Oberbauleiter sagte sein Verteidiger Michael Kaiser, er wolle einen Freispruch erzielen. Sein Mandant sei nie vor Ort gewesen und habe lediglich Rechnungen abgezeichnet. „Er ging davon aus, dass diese richtig waren“, sagte der Verteidiger von Peter H. Alle Leistungen, für die bezahlt wurde, seien im Übrigen auch erbracht worden. „Möglicherweise sind sie zum Teil nur zeitlich anders zuzuordnen“, ergänzte Kaiser.

Dafür hatte der Anwalt ein Beispiel parat: Als im Keller des Künstlerhofes gebaut wurde, drohte plötzlich das Dach des Gebäudes einzustürzen. „Da sind aus Sicherheitsgründen Kräfte vom Keller abgezogen und dort eingesetzt worden.“ Man habe dann zwar zunächst den Keller abgerechnet, tatsächlich aber erst das Dach gemacht, das eigentlich für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen gewesen sei. Sein Mandant habe aus seiner Sicht keine Straftaten begangen, sondern „allenfalls kleine Verstöße gegen praxisferne Verwaltungsvorschriften“, sagte Michael Kaiser.

Mit einem Urteil wird nicht vor Mitte Februar gerechnet.

Kerstin Gehrke

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