zum Hauptinhalt

Berlin: Mehr Macht wagen

SPD und Linkspartei wollen das Amt des Regierenden Bürgermeisters stärken Der Berliner Anwaltsverein unterstützt dieses Vorhaben

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Im Berliner Abgeordnetenhaus versuchen zurzeit alle Fraktionen eine Verfassungsänderung durchzusetzen. Diese soll auch die Machtbefugnisse des Regierenden Bürgermeisters erweitern. Der Jurist Uwe Kärgel, Ehrenvorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, tritt für eine echte Richtlinienkompetenz des Regierenden Bürgermeisters ein. In einem Aufsatz, den er dem Tagesspiegel zur Verfügung stellte, stellt er sich damit auf die Seite von SPD und Linkspartei.

„Angesichts der Vielfalt und Komplexität der Aufgaben im Staatswesen hängt deren Erfüllung in erster Linie von der Qualität des Regierungschefs ab. Doch muss er in der Lage sein, die personelle Zusammensetzung der Regierung zu bestimmen. Hierfür kann neben fachlichen Qualifikationen und parteipolitischen Zusammenhängen auch die Übereinstimmung im persönlichen und menschlichen Bereich von Belang sein, die nur der Regierungschef beurteilen kann.“

Kärgel schreibt weiter, der Regierende müsse in den Stand gesetzt werden, „die Politik im Regierungsbereich in Grundsatzfragen zu koordinieren und zu leiten“. Ziel sei die innere Geschlossenheit des Senats und die „Gewährleistung der Einheitlichkeit der Regierungspolitik nach außen und vor allem gegenüber dem Parlament“. In der verfassungsrechtlichen Literatur werde diese Richtlinienkompetenz in einen unlösbaren Zusammenhang mit dem Recht gestellt, die Minister zu ernennen und zu entlassen.

Laut Kärgel entspricht dies dem Prinzip der Gewaltenteilung. Auch eine Landesregierung müsse ihre Regierungsfunktionen „selbstständig und in eigener Verantwortung gegenüber Volk und Parlament“ erfüllen können. Nach der geltenden Verfassung seien die „im Einvernehmen mit dem Senat“ entwickelten Richtlinien zur Regierungspolitik in ihrer Wirksamkeit abhängig von einem positiven Votum des Abgeordnetenhauses. Der Regierende Bürgermeister könne die Richtlinien nur entwerfen, aber nicht bestimmen. Die „Billigungs-Kompetenz“ des Parlaments eröffne den Volksvertretern die Möglichkeit, weit gehenden Einfluss auf die Regierungspolitik zu nehmen.

Auch bei der Bildung des Senats, so Kärgel, habe der Regierende Bürgermeister bisher nur ein Vorschlagsrecht. Selbst die Zahl der Senatsmitglieder und deren Geschäftsbereiche müssten vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Und nur das Parlament könne einem Mitglied der Regierung das Vertrauen entziehen. Selbst in politisch spektakulären Fällen, in denen die Regierung auf dem Spiel stehe, habe der Regierungschef zunächst nur die Möglichkeit, das Senatsmitglied zum Rücktritt zu bewegen. „Gelingt das nicht, muss er an das Parlament appellieren, dem Senator das Vertrauen zu entziehen“. Oder selbst zurücktreten, um auf diesem Weg eine Neuwahl des gesamten Senats zu erzwingen. „Ein politisch unerfreulicher und risikobelasteter Weg.“

Die geltende Verfassung ist laut Kärgel aus der Nachkriegssituation zu verstehen. Damals hätte „nichts ferner gelegen, als zu viele Verantwortlichkeiten auf eine Person zu konzentrieren“. In einer modernen Gesellschaft müsse die Regierung aber Führung zeigen, für die Volksvertretung sei das Parlament zuständig. Das Regierungshandeln lasse sich nicht auf die Erfüllung von Koalitionsvereinbarungen beschränken, sondern beweise sich vor allem in „schnellen Entscheidungen“ zu aktuellen Problemfällen.

Kärgel hält auch die Einzelwahl der Senatsmitglieder für überholt. Diese Regelung knüpfe an die Steinsche Städteordnung von 1809 an, orientiere sich am kommunalem Recht und sei „bereits Ende der vierziger Jahre zweifelhaft“ gewesen. Heute erst recht wegen der unterschiedlichen Interessenslagen. „Der Regierungschef wird seine Personalauswahl danach ausrichten, mit welchen Persönlichkeiten er die von ihm gewollten politischen Schwerpunkte am Besten umsetzen kann“. Das Parlament habe andere Auswahlkriterien: „Die Bewährung eines Fraktionskollegen, Gefühle der Sympathie, auch der Dankbarkeit“: Der Kandidat habe zu einem Fraktionsteil einen besonders guten Kontakt oder verspreche, bestimmte Gruppen oder Interessen gut zu vertreten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false