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Berlin: Mildes Urteil für Pillen-Polizisten

Sie waren Hauptfiguren in einer Affäre um Drogenhandel, Anabolika und Korruption innerhalb der Berliner Schutzpolizei. Doch Polizeimeister Karsten M.

Sie waren Hauptfiguren in einer Affäre um Drogenhandel, Anabolika und Korruption innerhalb der Berliner Schutzpolizei. Doch Polizeimeister Karsten M., in der Szene nur „Bullen-Kalle“ genannt, und Polizeiobermeister Uwe R. bleiben in Freiheit. Das Berliner Landgericht verhängte gestern gegen die beiden 34 und 35 Jahre alten Angeklagten jeweils zweijährige Bewährungsstrafen. Außerdem müssen sie Geldbußen von jeweils 2 500 Euro zahlen. Beide hätten „sehr große“ Aufklärungshilfe geleistet, hieß es im Urteil.

Für die Beamten gehörten kriminelle Machenschaften jahrelang zum Alltag. Sie schluckten erst Muskelaufbaupräparate, dann auch Drogen und handelten zur Finanzierung ihres Konsums damit. Zudem gaben sie Daten aus dem Polizeicomputer an Unberechtigte heraus – Karsten M. aus „Freundschaft“, Uwe R. im Tausch gegen Rauschgift. Auch 500 Schuss beschlagnahmte Munition vermarktete der Polizeiobermeister.

Die dunklen Geschäfte der Polizisten vom Abschnitt 45 am Augustaplatz in Lichterfelde begannen im Frühjahr 1996. Der Abschnitt sei zu einer „riesengroßen Apotheke“ geworden, sagte die Anwältin von „Bullen-Kalle" im Prozess. Aus Sicht der Richter steckte dahinter der „sinnlose Wahn, einen tollen Körper zur Schau stellen zu wollen".

Die Fahnder waren „Bullen-Kalle“ im Herbst 2000 bei Ermittlungen im Rotlichtmilieu auf die Spur gekommen. Nach seiner Festnahme im März 2001 packte er aus – auf 250 Seiten. Gegen 111 Personen wurde danach ermittelt, darunter 27 Polizisten. Viele dieser Beamten sollen zu den Anabolika-Abnehmern von „Bullen-Kalle“ gehört haben. Er wiederum bezog die verschreibungspflichtigen Medikamente von einem Apotheker, gegen den der Prozess noch läuft.

Karsten M. habe als Polizist und Mensch schwer versagt, sagte der Richter. Aber er habe das wieder gut gemacht, indem er mit seinen umfassenden Angaben ein Geflecht von Straftaten aufdeckte. Auch Uwe R. habe solche Aufklärungshilfe geleistet. Für beide bedeutet die Verurteilung wegen Handels mit Drogen und verschreibungspflichtigen Arzneien, Bestechlichkeit, Verrat von Polizeidaten und Unterschlagung das Ende ihrer Karriere bei der Polizei. Kerstin Gehrke

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