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Tatort Internet. Die Polizei fandet am Schreibtisch nach Sexualstraftätern.

© dpa

Missbrauch im Chat: Jugendbetreuer zu Geldstrafe verurteilt

Er suchte sexuellen Kontakt zu einem Kind, doch sein Kontakt im Internet war eine Polizistin. Für Til. K. blieb nur noch das Geständnis. Dafür verzichtete das Gericht auf einen Prozess.

Eine Polizistin gab sich im Online-Chat als zwölfjähriges Mädchen aus und erlebte, wie sich ein Mann vor einer Webcam entblößte. Es war ein Jugendbetreuer, der den sexuellen Kontakt zu dem vermeintlichen Kind aufgenommen hatte. Gegen den damaligen Mitarbeiter eines Jugendamtes erging nun eine Strafe von 3600 Euro. Ein Amtsgericht verurteilte den 47-Jährigen per Strafbefehl wegen versuchten Missbrauchs eines Kindes sowie versuchter Nötigung.

Auf einem Internetportal für Kinder und Jugendliche soll sich Til K. an das angebliche Mädchen herangemacht haben. Nach sexuellen Anspielungen im Chat wechselten sie zu einer Videoplattform. K. hatte laut Ermittlungen dann die Webcam eingesetzt. Vor laufender Kamera zog er sich aus, masturbierte. Acht Tage nach dem ersten Vorfall im September 2014 meldete er sich den Angaben zufolge erneut bei „Melli“. Die vermeintliche Schülerin wiederholte mehrfach, erst zwölf Jahre alt zu sein. Er aber habe ihre Telefonnummer und ein Foto gefordert. Sonst würde er es ihrem Vater erzählen, habe er gedroht.

Der Täter war Betreuer in einer Bezirkseinrichtung

Als die Staatsanwaltschaft im Juli Anklage gegen K. aus Reinickendorf erhob, wurde der Fall in der Öffentlichkeit bekannt. Bis dahin arbeitete der Betreuer unbehelligt in einer bezirklichen Einrichtung. Auch sein Dienstherr erfuhr erst durch Presseberichte von den Vorwürfen. Der Verdächtige habe der Polizei möglicherweise seinen Beruf verschweigen oder falsche Angaben gemacht, hieß es damals. Wäre bekannt gewesen, dass der Beschuldigte mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hätte für die Polizei eine Mitteilungspflicht bestanden.

Das Gericht hatte zunächst einen Prozess geplant. Nun erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Strafbefehl. Til K., der gegenüber den Ermittlern gestanden haben soll, kann Einspruch gegen die verhängten 90 Tagessätze zu je 40 Euro einlegen. Dann käme es doch noch zu einer Verhandlung.

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