zum Hauptinhalt
Leihräder am Schlesischen Tor in Berlin-Kreuzberg

© Thilo Rückeis

Sharing-Dienste in Berlin: Mit Gebühren gegen Leihräder

Mittes Bürgermeister Stephan von Dassel will das wilde Abstellen auf Gehwegen einschränken. Allerdings ist noch unklar, was rechtlich erlaubt ist.

Räder, Räder, Räder. Mal grün, mal orange, mal gelb, mal blau, mal in Silber. Es gibt sie in zahlreichen Farben – die Leihräder. Und wie diese nehmen auch die Beschwerden über zugestellte und nur noch schwer passierbare Gehwege zu. Dem Bürgermeister von Mitte reicht es jetzt: Stephan von Dassel (Grüne) schlägt vor, die Leihfahrradflut mit Gebühren einzudämmen. Für abgestellte Fahrräder soll eine Sondernutzungsgebühr fällig werden, schlägt er vor.

Da das System der Leihräder grundsätzlich gut sei, solle die Gebühr vergleichsweise gering sein, sagte von Dassel. Ihm schwebt vor, dass die Anbieter mitteilen, wie viele Räder sie in der Stadt verteilen wollen und dann deren Nummern angeben. So könnten die Mitarbeiter der Ordnungsämter, die Listen mit den Nummern der Fahrräder erhalten, bei Kontrollen vergleichen, ob für die Räder eine Gebühr entrichtet worden ist. Sollte nicht gezahlt worden sein, würde der Anbieter aufgefordert, die Räder zu entfernen.

Liege eine unerlaubte Sondernutzung vor, könnten die Behörden nach einer erfolglosen Aufforderung, die Räder zu entfernen, grundsätzlich die Sondernutzung beenden, heißt es bei der Senatsverkehrsverwaltung.

„Klare Ansage gegen das wilde Abstellen“

Gemeinsam mit dieser solle man prüfen, ob das Erheben von Gebühren zulässig ist, sagte von Dassel. In der Gebührenordnung seien solche Zahlungen bisher nicht vorgesehen. Er bezeichnet diesen Schritt als „klare Ansage gegen das wilde Abstellen“ der Leihräder.

Die Senatsverwaltung hat für die Bezirksämter einen Leitfaden zum Umgang mit den Leihrädern erstellt. In ihren Informationen heißt es unter anderem: „Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von bis zu vier Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in ,Rückgabezonen’ oder an ,Sammelstellen’ stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.“ Dies zu kontrollieren, sei nicht möglich, findet von Dassel. Wenn ein fünftes oder sechstes Rad in der Nähe stehe, sei es schwierig abzuwägen, ob die Räder nun gebündelt oder doch einzeln herumstehen. Deshalb sei eine pauschale Regelung viel einfacher und besser.

Inzwischen gibt es in Berlin acht Anbieter, die meisten kommen aus Fernost. Die Verkehrsverwaltung schätzt, dass es derzeit mindestens 16 000 Leihräder gibt. Das Aufstellen konzentriert sich bisher vornehmlich auf Mitte sowie auf Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg, sagte von Dassel. Deshalb müsse auch geklärt werden, wer die Gebühren einziehe und wie die Einnahmen dann auf die Bezirke verteilt werden. Mehrfache Zahlungen seien sicher rechtlich nicht möglich.

Meist ist das Ausleihen und Zurückgeben bisher nur innerhalb des S-Bahn-Rings erlaubt. Der Anbieter Mobike hat jetzt sein Angebot aber über die Stadtgrenze hinaus erweitert. Seit Anfang des Monats stehen Leihräder nun auch in Glienicke/Nordbahn nördlich von Berlin. Die äußeren Bereiche Berlins und des Umlands seien verkehrstechnisch nicht so gut erschlossen, wie die Innenstadt, begründet der Chef von Mobike Deutschland, Jimmy Cliff, diesen Schritt, über den sich Glienickes Bürgermeister Hans Günther Oberlack außerordentlich freut.

Auch Motorroller beanspruchen Platz auf Gehwegen

Nach Ansicht von Dassels müsse jetzt gehandelt werden, weil nicht auszuschließen sei, dass weitere Leihräder aufgestellt werden. Und auch Elektro-Motorroller, die man leihen kann, beanspruchten bereits Platz auf den Gehwegen. Versperrten Leihräder oder -motorroller Wege, solle man dies den Ordnungsämtern melden, rät die Verkehrsverwaltung. In der Theorie sollen falsch abgestellte oder defekte Leihfahrräder innerhalb von maximal 24 Stunden umverteilt oder eingesammelt werden. In Parks und Grünanlagen dürfen sie auch von den Nutzern nicht abgestellt werden.

Dass Geldzahlungen wirken können, habe sich bei Hütchenspielern gezeigt, sagte von Dassel. Inzwischen werte man das Ausbreiten von Deckchen auf dem Boden als Sondernutzung des Straßenlandes und kassiere am Anfang rund 50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhe sich die Summe. „Und wir haben jetzt deutlich weniger Hütchenspieler“, freut sich von Dassel.

Die Anbieter der Leihräder sind von seiner Idee dagegen nicht begeistert. Ausgenommen von der Zahlpflicht wäre nur das Leipziger Unternehmen Deezer-Nextbike, das mit festen Stationen arbeitet und einen Vertrag mit dem Senat geschlossen hat. Dafür macht das Land jährlich 1,5 Millionen Euro locker.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false