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Berlin: Mit langem Atem zum Gesetz

Die Bundesregierung wollte ein generelles Rauchverbot über die Arbeitsstättenverordnung bundesweit durchsetzen mit der Begründung: Kellner haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Über das Gaststättenrecht erschien ein solcher Schritt nicht möglich, weil dieses Ländersache ist.

Die Bundesregierung wollte ein generelles Rauchverbot über die Arbeitsstättenverordnung bundesweit durchsetzen mit der Begründung: Kellner haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Über das Gaststättenrecht erschien ein solcher Schritt nicht möglich, weil dieses Ländersache ist. Aber im Dezember 2006 wurde der Bund von Rechtsexperten mit dem Argument zurückgepfiffen, auch ein Rauchverbot über den Arbeitsschutz dürfe nicht ohne Mitwirkung der Länder erfolgen.

Die Bundesländer

sind uneins. Für ein generelles Rauchverbot setzen sich vor allem der Berliner Senat, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ein. Die Länder im Süden der Republik neigen hingegen eher zur Freiwilligkeits-Lösung. Am morgigen Montag wollen alle Ländervertreter über ein gemeinsames Vorgehen beraten. Sollte bis März keine Einigung möglich sein, erwägen Berlin und Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen „Nordländern“ einen Alleingang.

Die Europäische Union (EU) will prüfen, ob sie ein EU-weites Rauchverbot in der Gastronomie durchsetzen kann. Das Problem: Sie hat relativ geringe Eingriffskompetenzen in der Gesundheitspolitik. Doch etliche europäische Länder sind ohnehin weiter: In Norwegen und Irland ist die Kippe in Lokalen seit 2004 untersagt, in Italien und Schweden seit 2005, in Belgien seit 2007, in Frankreich gilt das Rauchverbot ab 2008. In Belgien wie auch in Spanien sind kleinere Bars und Kneipen aber ausgenommen. cs

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