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Berlin: Mit menschlichem Makel

Lothar Grunau arbeitete im Gefängnisbeirat. Der Einsatz für einen Flüchtling kostete den Arzt das Ehrenamt

Von Sandra Dassler

Es war nicht das erste Mal, dass Lothar Grunau gebeten wurde, sich um einen Gefangenen zu kümmern – doch es sollte einer seiner letzten Aufträge werden. Der körperliche und seelische Zustand des jungen Tamilen, den er am 28. Juni 2004 im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten in Moabit besuchte, erschreckte ihn zutiefst: „Der Mann war abgemagert, wog nach wochenlangem Hungerstreik nur 48 Kilo. Schon das Aufsetzen im Bett machte ihm Mühe.“ Noch beängstigender, sagt der 74-jährige pensionierte Arzt, sei aber die psychische Labilität des jungen Mannes gewesen: „Er rechnete damit, zwei Tage später abgeschoben zu werden und wollte lieber sterben als nach Sri Lanka zurückkehren.“

Paramesvaran Sivabalasundaram, der sich kurz Siva nennt, berichtete ihm von schrecklichen Misshandlungen im Gefängnis seiner Heimat. Er trug Narben an den Handgelenken und anderen „folterungstypischen Körperteilen“, wie es in der Fachsprache heißt. Der 23-jährige Schauspieler wurde nach seinen Angaben verhaftet, weil er in einem regierungskritischen Theaterstück die Hauptrolle spielte. Nachdem ihm die Flucht gelungen war, stellte er einen Asylantrag in Deutschland, der aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Im Juni des vergangenen Jahres hatte der Tagesspiegel über sein Schicksal berichtet. Damals saß Siva schon länger als ein Jahr in Abschiebehaft, wenig später trat er in den Hungerstreik.

Lothar Grunau kümmerte sich um Menschen wie Siva, seit er 1997 auf Vorschlag der Berliner Ärztekammer vom Justizsenator in den Berliner Vollzugsbeirat berufen worden war. Dieser vereint die Vorsitzenden aller zehn Beiräte der Berliner Haftanstalten sowie Vertreter von Kirchen und gesellschaftlichen Organisationen. Lothar Grunau nahm seine ehrenamtliche Aufgabe sehr ernst: „Die Beiräte beraten die Anstaltsleitungen und sind oft auch Ansprechpartner für die Gefangenen.“ Dabei geht es nicht um eine Konkurrenz zu den Ärzten oder Vollzugsbeamten, sagt Grunau: „Im Gegenteil: Weil die Gefangenen uns Außenstehenden mehr vertrauen, können wir ihnen manches besser nahe bringen und den Bediensteten ein wenig Arbeit abnehmen.“

Im Fall des traumatisierten Tamilen tat Lothar Grunau allerdings etwas, das er noch nie getan hatte: Er schrieb einen „ärztlichen (und psychologischen) Bericht“ an Innensenator Ehrhart Körting und dessen Staatssekretär Ulrich Freise. Kurz darauf wurde Siva in das St. Josef-Krankenhaus verlegt. Dort, erzählt Grunau, kümmert man sich um humanitäre Notfälle – ohne lange zu fragen, wer für die Kosten aufkommt. Als es Siva besser ging, ging er ins Kirchenasyl in Zehlendorf. Dort ist er noch heute.

Lothar Grunau aber wurde als Mitglied des Berliner Vollzugsbeirates abberufen. In einem vierseitigen Schreiben wirft ihm die Senatsverwaltung für Justiz unter anderem vor, dass er sich an den Innensenator wandte und dass er den Gefangenen untersuchte. „In jedem Fall haben Sie die Grenzen Ihrer Befugnisse deutlich überschritten“, steht in der Abberufungsbegründung. Der Vollzugsbeirat sei nicht befugt, Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Da Grunau bereits zweimal solche Einzelfallprüfungen vorgenommen habe, „sehen Sie sich offensichtlich in einer Zwangslage zwischen Ihrer ärztlich-ethischen Verantwortung einerseits und den Anforderungen an Ihre Tätigkeit im Berliner Vollzugsbeirat andererseits“. Dies stelle für den Vollzug ein nicht tragbares Risiko dar, ist dem Schreiben weiterhin zu entnehmen: „Wenn Sie sich an einer Stelle nicht an die Regeln halten, lassen sich auch bei anderen Gelegenheiten Abweichungen, die zu Sicherheitsgefährdungen führen können, letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen.“

Der Vorwurf, ein „Sicherheitsrisiko“ zu sein, hat Grunau am meisten verletzt. „Das klingt ja so, als hätte ich eine Gefangenenmeuterei angezettelt“, sagt er. Ansonsten hat er viele Male schriftlich und mündlich versucht, sein Verhalten zu erklären: „Der zuständige Haftarzt wusste doch, dass ich bei dem Gefangenen war, ich hatte ja den Termin bei ihm angemeldet“, sagt er. Den Innensenator habe er benachrichtigt, weil dieser schließlich für Abschiebehäftlinge zuständig sei.

Viele haben sich bei der Senatsverwaltung für Justiz für Lothar Grunau eingesetzt: die Ärztekammer, der Anstaltsbeirat Moabit, Kirchenvertreter, Abgeordnete. Alle betonten, dass Lothar Grunau unter den besonderen Bedingungen gar nicht anders handeln konnte, dass die Verletzung formaler Bestimmungen unter diesen Bedingungen hinter der Rettung eines Menschenlebens zurückzustehen hatte. Der langjährige Vorstandsvorsitzende des Vollzugsbeirats, Rechtsanwalt Olaf Heischel, sagt: „Da traf spontanes menschliches Engagement auf bürokratisches Normenverständnis und möglicherweise persönlichere Beweggründe.“

Doch in der Senatsverwaltung für Justiz blieb man hart – auch als der restliche Vorstand des Vollzugsbeirats aus Protest zurücktrat. Auf eine Anfrage des Tagesspiegels sagte eine Sprecherin, man habe Lothar Grunau die Gründe für die Abberufung in einem persönlichen Schreiben mitgeteilt und halte die Entscheidung nach wie vor für richtig. Außerdem sei er in einem ähnlichen Fall schon einmal abgemahnt worden. Damals, sagt Grunau, habe ein Abteilungsleiter der Justizverwaltung gesagt: „Bei dieser Tätigkeit müssen Sie die ärztliche Seite völlig ausschalten.“ Er habe ihm allerdings ehrlich geantwortet: „Das kann ich nicht.“

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