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Rettungswagen im Einsatz (Symbolbild).

© Boris Roessler/dpa

Mit Tempo 94 über rote Ampel gefahren: Raser tötete Fußgänger – 6000 Euro Geldstrafe

Der Angeklagte sei „rücksichtslos zu schnell gefahren“, sagte der Richter. Zu dem Prozess kam es erst fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall.

Er hatte sich ein Auto gemietet und gab Gas. Der damals 26-Jährige raste durch Friedrichshain. Bis er gegen 22.50 Uhr an einer Kreuzung über Rot fuhr. Philippe O. erfasste einen Fußgänger, der ebenfalls bei für ihn roter Ampel die Straße überqueren wollte. Der britische Tourist, 23 Jahre jung, verstarb am nächsten Tag in einem Krankenhaus.

Fünf Jahre später stand Philippe O. am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten und gestand ohne Wenn und Aber.

„Es war der größte Fehler in meinem Leben, ich bedauere zutiefst“, sagte der inzwischen 32-Jährige. Er sei nach dem schrecklichen Unfall in ein tiefes Loch gefallen, habe längere Zeit nicht teilnehmen können am Leben. „Es hat seelisch sehr viel verändert.“ Bis heute könne er sich nicht erklären, „wie es passieren konnte“.

Am 16. Juli 2015 saß Philippe O., ein Angestellter, in einem BMW und raste auf die Kreuzung Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Straße zu. Ein Unfallgutachten ergab später: Mit mindestens 94 Kilometern pro Stunde näherte er sich dem Kreuzungsbereich.

Die Ampel war gerade auf Rot umgesprungen. Keine Sekunde war vergangen. Plötzlich war ein Passant vor ihm. Der 23-Jährige wurde durch den Aufprall über das Fahrzeug geschleudert und lag schließlich schwer verletzt am rechten Fahrbahnrand der Stralauer Allee.

Der Unfall wäre vermeidbar gewesen

Technische Mängel am Wagen hätten nicht vorgelegen, hieß es in einem Gutachten, das der Richter verlas. In dem Bereich sei Tempo 50 die zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Mit 94 km/h sei O. in die Kreuzung gefahren. Der Unfall sei vermeidbar gewesen. Für den Autofahrer und auch für den Fußgänger, hieß es weiter.

Das Gericht kam zu dem Schluss: „Das war kein Augenblicksversagen.“ O. sei „rücksichtslos zu schnell gefahren“. Eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro (6000 Euro) wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs erging gegen den Angeklagten.

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Rot werde leider von Autofahrern, Radfahrern, Fußgängern „gern als Angebot angenommen“, sagte der Richter. „Aber es ist eine Pflicht, anzuhalten.“ Und wer mit Tempo 94 in der Stadt fahre, wo maximal 50 km/h erlaubt sind, „der fährt bewusst zu schnell“.

Wäre es früher zur Verhandlung gekommen, „hätte es eine Freiheitsstrafe gegeben“, stellte der Richter klar. Die Ermittlungen aber zogen sich auch hin, weil der britische Tourist mit einer Gruppe unterwegs war, Zeugen im Ausland vernommen werden mussten.

Inzwischen liege der Unfall fünf Jahre zurück. Es sei außerdem die Mitverantwortung des Fußgängers zu berücksichtigen. Das Geschehen werde „durch kein Urteil der Welt wiedergutgemacht“.

Auch die Staatsanwältin hatte 120 Tagessätze gefordert. Der Verteidiger schloss sich ihrem Antrag an. Es sei wie so oft – „da will jemand noch schnell bei Rot über die Kreuzung rutschen“. Weniger als eine Sekunde sei es gewesen. „Er muss den Rucksack durch sein Leben tragen“, sagte der Anwalt. „Die Bilder, die mein Mandant im Kopf hat und die ihn immer begleiten werden, sind die größte Strafe.“ Das Urteil nahm der 32-Jährige sofort an.

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