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Berlin: Mit verbotenen Federn

Indianerfan wurde zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt

Sein größter Schatz war eine komplette Haube mit langer Schleppe. Die hatte der Indianerfan in mühsamer Kleinarbeit hergestellt. Mit Federn von jungen Adlern. Das Prunkstück aber wurde ihm zum Verhängnis. Ein wachsamer Tierliebhaber hatte im Internet entdeckt, dass der 27-jährige Mann aus Reinickendorf mit Federn geschützter Vogelarten handelte. Weil das ohne Genehmigung nicht erlaubt ist, landete der Freizeit-Indianer gestern vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte, der es im Berufsleben bereits zum Produktmanager einer Versicherung brachte, konnte das Schwärmen nicht unterdrücken: „Echte Federn – das ist die Spitze, das Größte in dem Hobby.“ Dabei sei er allerdings keiner, dem das Schicksal der Vögel egal wäre. „Da wurde keine Feder ausgerissen“, beteuerte er. Was er für seinen Indianerschmuck verbastelte, seien durchweg „Mauserfedern“ gewesen, die ihm mehrere Falkner überlassen hätten. „Von einem bekam ich eine ganze Kiste“, sagte der Angeklagte. Was er nicht verarbeiten konnte, verkaufte er übers Internet. Sein Hobby habe schließlich viel Geld gekostet, sagte der Angeklagte.

Dass er eine Genehmigung brauchte, bemerkte der Manager zu spät. „Ich hätte sie wahrscheinlich bekommen“, sagte der Angeklagte. An einem frühen Morgen stand dann die Polizei vor seiner Tür. Sie packten ein, was irgendwie mit Federn zu tun hatte. „Das betrauere ich so sehr“, klagte er. Geblieben ist ihm nur die Lederkleidung. Das Urteil nimmt der 27-Jährige ohne Widerspruch an: Geldstrafe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro) wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. K. G.

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