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Berlin: Möglicherweise Freigang für den prominenten Häftling

Für den wegen der Mauertoten zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten ehemaligen DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ist zwar vor einigen Tagen der so genannte Vollzugsplan erstellt worden. Die Justizverwaltung hüllt sich aber über den Inhalt weiter in völliges Schweigen.

Für den wegen der Mauertoten zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten ehemaligen DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ist zwar vor einigen Tagen der so genannte Vollzugsplan erstellt worden. Die Justizverwaltung hüllt sich aber über den Inhalt weiter in völliges Schweigen. So wird die Justiz dem prominenten Häftling also jetzt womöglich den angestrebten Freigang gewähren, sie will aber trotzdem nicht darüber reden. Justizsprecher Karsten Ziegler lehnte gegenüber dem Tagesspiegel schon am letzten Dienstag jede Stellungnahme mit der Begründung ab, über Einzelheiten des Strafvollzugs rede man nicht. Eine Ausnahme sieht die Justiz offenbar auch nicht in der Tatsache, dass es sich bei Krenz nicht um einen gewöhnlichen Häftling handelt und dass ein tatsächlicher Freigang ohnehin nicht vertraulich behandelt werden kann.

Auch Krenz-Anwalt Robert Unger wollte nichts sagen. Unger hält allerdings nicht die Vollzugs-Entscheidung selbst für schützenswert, sondern macht sich Gedanken um die Folgen für seinen Mandanten. Die Justizverwaltung hatte nämlich die Berichterstattung über Krenz in der Freigänger-Anstalt Hakenfelde und die Belagerung dieser Anstalt zum Anlass für die Verlegung nach Plötzensee genommen. Dort ist Krenz abgeschirmt, hat nach Einschätzung von Unger aber viel schlechtere Haftbedingungen.

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