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Berlin: Mordfall Claudia K.: Kann die Polizei bei Drohungen überhaupt helfen?

Bei der Polizei gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie mit Opfern umgegangen werden sollte, die Drohungen ausgesetzt sind. "Ich halte das für regelungsbedürftig", sagt ein hoher Beamter.

Bei der Polizei gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie mit Opfern umgegangen werden sollte, die Drohungen ausgesetzt sind. "Ich halte das für regelungsbedürftig", sagt ein hoher Beamter. Sein Vorschlag: Bei Bedrohungen einen "Vorgang" schaffen - ein zwar typisches bürokratisches Vorgehen, aber damit sind zumindest die Ereignisse dokumentiert. Man könne aber ebensogut bei der Person, die die Drohungen ausgesprochen hat, einen Funkwagen vorbeischicken und zeigen: "Wir wissen Bescheid!" Das sei aber nicht in allen Fällen zu leisten. "Letztlich ist aber kaum zu verhindern, dass einer bedrohten Frau aufgelauert wird."

Andere Beamte sind der Auffassung, bedrohten Frauen könne die Polizei nur in konkreten Situationen helfen. Wenn dagegen eine "allgemeine Bedrohung im Raum steht, hat die Polizei ein Problem." Ansonsten gelte das Motto: Selbstschutz geht vor Fremdschutz. Da viele Frauen Bedrohungen ausgesetzt sind, sei es für die Beamten schwer zu beurteilen, wer ernsthaft gefährdet sei: "Es gibt viele Dinge, bei denen die Polizei erst tätig werden kann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist." Im Fall von Claudia K. haben Freunde und Familie alles getan, was auch die Polizei geraten hätte, um die Frau zu schützen. Nach mehreren Monaten, in denen K. Ruhe vor dem gewalttätigen Ex-Freund hatte, hätten selbst professionelle Beschützer keine Gefahr mehr vermutet.

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