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Berlin: Motzstraßenfest: Gericht klärt Streit um Gebühren für Homo-Straßenfest

Ob Berlin künftig um eine bunte Attraktion ärmer wird, könnte sich am heutigen Dienstag um 10.15 Uhr vor dem Landgericht am Tegeler Weg entscheiden.

Ob Berlin künftig um eine bunte Attraktion ärmer wird, könnte sich am heutigen Dienstag um 10.15 Uhr vor dem Landgericht am Tegeler Weg entscheiden. In der Sache Berlin gegen die Veranstalter des schwul-lesbischen Schöneberger Motzstraßenfestes geht es darum, ob Straßensondernutzungsgebühren zu zahlen sind. Sie werden seit 1999 mit der Begründung vom Bezirk eingefordert, das Fest sei eine kommerzielle Veranstaltung. Die Ausrichter vom Regenbogenfonds der schwulen Wirtesehen jedoch nicht ein, warum sie neuerdings für das seit 1993 veranstaltete Fest zahlen sollen. "Bis 1999 galten wir als gemeinnützig. Doch an der Mischung aus Verkaufs- und Informationsangeboten hat sich bis heute nichts geändert", sagt der Sprecher der Regenbogenwirte, Theodor van Thulden. Satzungsgemäß würden Einnahmenüberschüsse aus Getränkeverkäufen und Standmieten an Vereine wie die Aidshilfe oder Antigewaltprojekte weitergegeben. Der Regenbogenfonds moniert, dass der gemeinnützige Zweck verfehlt werde, wenn die Überschüsse durch die Gebühren aufgezehrt würden. "Wenn nur der Bezirk daran verdient, können wir es eigentlich ganz lassen", sagt van Thulden. Das Fest lockte pro Jahr rund 400 000 Gäste an.

Aus rechtlichen Gründen durfte der ursprüngliche Veranstalter, die Schwulenberatung Mann-O-Meter e. V., nicht weitermachen. 1998 sei daher der Regenbogenfonds gegründet worden, sagt Wolfgang Erichson, Beiratsmitglied des Fonds. Dies habe das Bezirksamt zum Anlass für die Forderung genommen, obwohl es nur ein organisatorischer Wechsel sei. Der zuständige Baustadtrat Gerhard Lawrentz (CDU) findet die Forderung dagegen nur allzu berechtigt, gerade wegen des zunehmenden Besuchererfolgs: "Ich sehe überhaupt nicht ein, was etwa an Alkoholausschank gemeinnützig sein soll."

Beim Streit geht es nicht nur um die 30 000 Mark Straßengebühren im Jahr, sondern um weitere etwa 100 000 Mark. Diese Summe zahlten die Veranstalter laut Erichson bisher an die Behörden zum Beispiel für vorsorgliche Lärmmessungen oder Straßensperrungen. Wenn der Regenbogenfonds Recht erhält, dann müsse laut Erichson der Bezirk diese Leistungen auf eigene Kosten erbringen. Darüber stehen beachtliche Einnahmen der Tourismusbranche auf dem Spiel: Nach Informationen der Berlin Tourismusmarketing GmbH lag die Hotelauslastung zum Motzstraßenfest und zum Christopher-Street-Day im Juni 2000 fast ebenso hoch wie zur Love Parade.

ot

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