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Berlin: Mühsame Ursachenforschung

Auch ein Vierteljahr nach dem Absturz eines Trägers am Hauptbahnhof sind die Gründe dafür unklar

Auch ein knappes Vierteljahr nach demAbsturz eines Trägers am Hauptbahnhof ist die Ursache ungeklärt. Das sogenannte Beweissicherungsverfahren vor Gericht sei noch nicht abgeschlossen, teilte das Landgericht mit. Einen Termin könne man nicht nennen.

Beim Sturm Kyrill am 18. Januar war ein nicht tragender Balken der Fassadenschmuckkonstruktion vor den gläsernen Bügelbauten ausgehoben worden und gut 40 Meter in die Tiefe gestürzt, wo er auf der südlichen Freitreppe landete. Wegen des Sturms hielten sich dort keine Passanten auf, so dass niemand verletzt werden konnte.

Der Absturz hatte zu einer heftigen Kontroverse zwischen dem Architekten Meinhard von Gerkan und der Bahn AG geführt, die jeweils jede Verantwortung von sich wiesen. Nachdem Gerkan der Bahn vorgeworfen hatte, unter ihrer Regie seien Sicherheitsmaßnahmen unterlassen worden, reichte der Konzern eine Unterlassungsklage ein, die am 24. April vor dem Landgericht verhandelt werden soll.

Rund 100 Träger der Stahlkonstruktion vor den Bügelbauten, die keine tragende Funktion erfüllen, waren „schwimmend“ gelagert, das heißt, sie waren nicht zusätzlich verschraubt oder verschweißt. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte es vor der Montage Bedenken gegen diese Befestigungsmethode gegeben, was die Bahn AG aber bestritten hatte. Selbst der Bundestag beschäftigte sich später mit dem Absturz des tonnenschweren Trägers.

Unmittelbar nach dem Absturz, dessen Ursache man nicht kannte, wurden die Träger dann aber zusätzlich gesichert. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten war der Außenbereich des Hauptbahnhofs abgesperrt. Wegen eines weiteren Sturms ließ die Bahn ihre Vorzeigestation während der Sicherungsarbeiten sogar nochmals räumen. Danach erklärte sie den Bau für sturmsicher.

Die Absturzursache soll jetzt das Beweissicherungsverfahren klären, auf das sich alle Beteiligten geeinigt haben. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, die Ursachensuche zu vereinfachen. Dabei wird der Sachverständige nicht von den Parteien ausgewählt, sondern vom Gericht bestimmt. Deshalb hat das erstellte Gutachten in einem möglicherweise folgenden Prozess Bestand, und Gutachter der jeweiligen Parteien hauen sich ihre Argumente nicht gegenseitig um die Ohren.

Nachteilig ist, dass bei diesem Verfahren zwischen dem Stellen des Antrags und der Beweisaufnahme durch den Sachverständigen Monate vergehen gehen. Oder Jahre. So ist das Beweissicherungsverfahren, das nach einem Wassereinbruch in den Rohbau des Nord- Süd-Tunnels, der zum Hauptbahnhof führt, aufgenommen wurde, noch immer nicht abgeschlossen. Entstanden war das Leck in einer von der Oberfläche aus in der Erde angebrachten Dichtung im Juli 1997.

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