zum Hauptinhalt
Bei der gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahl und Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 26. September 2021 war es zu zahlreichen Pannen gekommen.

© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Verhandlung in Berlin für Ende September geplant: Verfassungsgericht will Ende des Jahres über Wahlwiederholung entscheiden

Das höchste Gericht Berlins hat Ende September eine mündliche Verhandlung zu den Wahlpannen angesetzt. Eine Entscheidung fällt frühestens im Spätherbst.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet erst im Herbst oder Winter über eine mögliche Wiederholung der von zahlreichen Pannen geprägten Wahl zum Abgeordnetenhaus. Geplant sei, für Ende September eine mündliche Verhandlung in dem Wahlprüfungsverfahren anzuberaumen, teilte das Gericht am Mittwoch zum weiteren Verfahren mit, ohne ein genaues Datum zu nennen.

Nach der Verhandlung werde ein Verkündungstermin für die endgültige Entscheidung bekanntgegeben, erläuterte eine Sprecherin. Zwischen dem Abschluss der mündlichen Verhandlung und der Bekanntgabe der Entscheidung sollen laut Gesetz nicht mehr als drei Monate liegen. Denkbar sind unterschiedliche Szenarien: Das Gericht könnte die Wahl komplett oder teilweise für ungültig erklären oder aber die Einsprüche zurückweisen.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September gab es zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet.

Nach etlichen Einsprüchen gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte das Landesverfassungsgericht ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet. Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin muss der Bundestag entscheiden. Bei einer Anhörung am Dienstag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen gefordert. Die amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann sagte bei der Anhörung, sie halte eine Wiederholung der Bundestagswahl für unnötig.

Womöglich größtes Verfahren in der Geschichte des Berliner Verfassungsgerichts

„Das Verfahren hat bei uns hohe Priorität“, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgericht am Mittwoch. „Wir arbeiten mit großer Gründlichkeit und Sorgfalt an diesem sehr umfangreichen Verfahren.“ Es handele sich womöglich um das größte, mit dem das höchste Berliner Gericht in seiner 30-jährigen Geschichte zu tun hatte.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräteherunterladen können.]

Der Sprecherin zufolge sind alle neun Verfassungsrichterinnen und -richter sowie mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter damit beschäftigt. Derzeit seien sie unter anderem dabei, sich die Wahlprotokolle aus allen 2257 Wahllokalen anzuschauen - allein diese umfassten mindestens 25 000 Seiten. Außerdem stehe die „Bearbeitung schwieriger Rechtsfragen“ auf dem Programm.

Inzwischen liegt nach den Worten der Sprecherin auch die angeforderte ergänzende Stellungnahme der Landeswahlleitung zur organisatorischen Vorbereitung der Wahl vor. Diese wiederum werde nun allen der mehr als 700 Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Ausführungen zu geben. Dazu sei keine Frist gesetzt worden, einige Wochen Zeit müsse den Beteiligten dafür aber gewährt werden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false