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Verfahren gegen Nußbaum eingestellt: Nachdem es am 15. Dezember im Büro des Berliner Finanzsenators brannte, wurde das Verfahren nun am Donnerstag eingestellt.

© dpa

Nach brennendem Adventskranz: Verfahren gegen Berliner Finanzsenator Nußbaum eingestellt

Wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde gegen Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) ermittelt. Im Dezember war ein Adventskranz im Büro des Berliner Finanzsenators in Brand geraten. Am Donnerstag wurde das Verfahren eingestellt.

Das Verfahren gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) wegen fahrlässiger Brandstiftung ist offenbar eingestellt. Das berichtete die RBB-Abendschau am Donnerstag unter Berufung auf eine Justizsprecherin. Demnach muss der Senator eine Geldbuße in Höhe von 8000 Euro zahlen.

Am 15. Dezember vergangenen Jahres hatte es in Nußbaums Büro gebrannt, Ursache war ein Adventskranz. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Senator es versäumt hatte, die Adventskranz- Kerzen auszupusten, bevor er sein Büro verließ. Der Schaden, den der Brand verursacht hatte, betrug 300 000 Euro.

Nußbaum hatte bereits mitteilen lassen, dass ihm daran gelegen sei, allen Betroffenen, auch den Mitarbeitern, die Belastungen weiterer Ermittlungen und möglicherweise einer Gerichtsverhandlung zu ersparen. Vorbestraft ist der Senator, wenn er die 8000-Euro-Geldbuße zahlt, nicht. Dazu müsste er zu einer bei weitem härteren Strafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt werden – angesichts der Geschehnisse undenkbar (Tsp)

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