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Die Klause zur Preiserhöhung in Sonderverträgen des Gasanbieters Gasag ist nicht korrekt, urteilt der Bundesgerichtshof. Ganz zur Freude der Kunden, denn sie haben nun Anspruch auf Rückzahlungen.

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Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs: Vielleicht gibt’s Geld zurück vom Gasanbieter

Die Klause zur Preiserhöhung in Sonderverträgen des Gasanbieters Gasag ist nicht korrekt, urteilt der Bundesgerichtshof. Ganz zur Freude der Kunden, denn sie haben nun Anspruch auf Rückzahlungen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Mehr als 100 000 Berliner, die mit der Gasag oder einem anderen Gasanbieter einen Sondervertrag abgeschlossen haben, könnten von einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren. Demnach haben solche Kunden Anspruch auf Rückzahlungen, und zwar wegen unwirksamer Preiserhöhungen. In diesem Grundsatzurteil habe der BGH „zugunsten der Verbraucher entschieden“, sagte der SPD-Energieexperte Daniel Buchholz. Eine Klausel zur Preisanpassung sei nicht korrekt. Buchholz rät allen, den Gasvertrag zu überprüfen. Wer sich dies allein nicht zutraue, könne die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentrale zu Rate ziehen.

Klarheit über Klauseln zur Preiserhöhungen

Buchholz sieht Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in der Pflicht. Verbraucher und Versorger bräuchten Klarheit, wie Klauseln zur Preisanpassung nicht nur beim Gas, sondern auch beim Strom künftig „transparent, fair und gerichtsfest gefasst werden können“. Davon unabhängig haben Haushalte drei Jahre Zeit, rückwirkend Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen.

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