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Berlin: Nach Justins Tod: Eine Viertelstunde ohne Beobachtung ist zu lang - Aufsichtspflicht für Kleinkinder in Kitas ist nicht klar definiert

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizei geht der Frage nach, ob die Erzieherinnen in der Tegeler Kita, in der der zweijährige Justin S.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizei geht der Frage nach, ob die Erzieherinnen in der Tegeler Kita, in der der zweijährige Justin S. tödlich verunglückt ist, ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Was diese Pflicht beinhaltet, darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Eines jedoch haben Gesetzgeber und Gerichte klar definiert: die Aufsichtspflicht von Kindergärtnerinnen entspricht im wesentlichen derjenigen von Eltern. Das heißt, dass die Kita-Erzieherinnen für Schäden und Verletzungen, die Kinder Dritten oder sich selbst zufügen, verantwortlich sind.

Aus Gerichtsurteilen lassen sich weitere Grundsätze ableiten: Jüngere Kinder benötigen mehr Aufsicht als ältere. Ein Grundsatz, der in Kitas schwer umzusetzen ist, weil dort oft mehrere Altersgruppen im Freien spielen. Das war auch in Tegel so. Wenn Kinder auf einem Klettergerüst spielen oder mit einer Schere hantieren, ist laut Gericht mehr Kontrolle nötig, als wenn sie ein Bild malen oder Burgen im Sandkasten bauen. Eine Viertelstunde ohne Aufsicht ist nach einem aktuellen Urteil zu lang.

Eine klare Definition für die Gruppengröße innerhalb der Kitas gibt es nicht. Bei Ausflügen gehen die Richter von einer Relation von einer Fachkraft für zehn Kinder aus, bei Schwimmbadbesuchen von einem Verhältnis von zwei zu zehn. Bei der Kita in Tegel waren fünf Erzieherinnen für 42 Kinder da.

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist nur strafbar, wenn daraus Schäden für Dritte oder das Kind resultieren. Die Staatsanwaltschaft nimmt nur dann automatisch Ermittlungen auf, wenn das Kind oder andere schwere oder tödliche Verletzungen erlitten haben. Deshalb ermittelt die Polizei auch im Fall Justin S.

Davon unabhängig können die Geschädigten bzw. die Eltern auch zivilrechtlich gegen die Erzieher vorgehen. Nach Angaben der ermittelnden Beamten hat die Mutter von Justin Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

I.B.

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