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Justizia.

© Helmut Vogler

Nach Vergiftung des Lebensgefährten: Mehr als zehn Jahre Haft für Berlinerin wegen versuchten Mordes

Sie soll ihrem Partner ein hochgiftiges Schwermetall verabreicht haben, um ihn an sich zu binden. Nun ist eine 55-Jährige schuldig gesprochen worden.

Eine 55-Jährige ist nach Vergiftungen ihres ehemaligen Lebensgefährten des versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Montag zehneinhalb Jahre Haft gegen die Frau. Sie habe ihrem damaligen Partner zunächst ab Juni 2017 geringe Dosen des hochgiftigen Schwermetalls Thallium verabreicht, um ihn krank zu machen und an sich zu binden, so das Gericht.

Ein Jahr nach der Trennung habe sie dem 48-Jährigen in einem Lokal eine potenziell tödliche Dosis Thalliumsulfat in ein Getränk gemischt.

Im ersten Fall 2017 sei die Frau „besessen davon gewesen, die Beziehung um jeden Preis aufrecht zu halten, auch um den Preis der Gesundheit des Mannes“, sagte die Richterin. „Siebeneinhalb Wochen hat sie zugesehen, wie der Mann leidet.“ Es sei zu Muskellähmungen, starken Schmerzen, Haarausfall und Gewichtsverlust gekommen. „Irreversible Nervenschädigungen sind aufgetreten.“

Die deutsche Angeklagte habe den Ärzten dann den Hinweis auf eine mögliche Thallium-Vergiftung gegeben, so das Gericht. Der 48-Jährige habe sich bei ihr so gut betreut gefühlt, „dass er niemals auf den Gedanken kam, dass sie die Ursache gesetzt haben könnte“. Im Juni 2019 sei es jedoch zu einer erneuten Trennung gekommen.

Die 55-Jährige habe ihren Ex-Freund am 14. Juli 2020 über einen angeheuerten Mann in ein Lokal bestellt, um ihn zu töten, so das Gericht. Heimtückisch habe sie dem 48-Jährigen am Tresen in ein von für ihn bestelltes Getränk mindestens 2,5 Gramm Thalliumsulfat gemengt - „man hätte ihn dreimal damit umbringen können“. Nur durch Glück habe er das Glas nicht vollständig geleert.

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Die Frau hatte den zweiten Anschlag zugegeben. Sie habe den Mann aber nicht töten, sondern für sich „zurückhaben“ wollen, erklärte sie. „Ich wollte, dass er erkrankt, ich seine Retterin bin.“

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch für die erste Tat und auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung im zweiten Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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