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Justiz: Nalepastraße: Justiz kannte Hauptakteure

Berliner Staatsanwaltschaft waren fragwürdige Geschäftspraktiken seit Langem bekannt

Die Berliner Staatsanwaltschaft ist seit Jahren darüber informiert, dass den Hauptakteuren beim Erwerb des ehemaligen DDR-Rundfunkgeländes in der Nalepastraße fragwürdige Geschäftspraktiken vorgeworfen wurden. Dabei handelt es sich um die Geschäftsleute, die das Areal im November 2005 von der öffentlichen Hand unter umstrittenen Bedingungen erworben hatten.

Wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet, arbeiteten dieselben Personen vorher bei der Berliner Ultima Unternehmensberatung GmbH, die in mehreren Orten der Bundesrepublik durch Strafanzeigen bekannt geworden war. So habe die Berliner Staatsanwaltschaft seit 2004 eine Ermittlung gegen einige Mitarbeiter der Ultima wegen Betrugs, Untreue, Unterschlagung und Insolvenzverschleppung geführt. Zu ihnen zählt dem Bericht zufolge D. F., der angeblich führende Kopf der Gruppe. F. wurde schon Ende 2005 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen und Betrugs.

Gegen den ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter von Ultima, Andreas Walther, und den früheren Ultima-Mitarbeiter Frank Thiele wird derzeit im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb in der Nalepastraße wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil der neuen Bundesländer und Berlin sowie wegen Untreue ermittelt. ddp

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