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Berlin: Nebenjob kein Grund für Kündigung?

Liegenschaftsfonds will sich gütlich einigen

Ein leitender Mitarbeiter des Liegenschaftsfonds, dem im Februar gekündigt wurde, wird sich mit dem öffentlichen Unternehmen außergerichtlich einigen. Dabei geht es um etliche Monatsgehälter und leistungsabhängige Vergütungen aus dem Jahr 2010. Insgesamt wohl eine höhere fünfstellige Summe. Der Teamleiter Werner J., ehemals zuständig für den Verkauf landeseigener Grundstücke, hatte mit seinem Mitarbeiter Kai R. von 2007 bis Ende 2008 nebenbei für private Immobilienunternehmen als Geschäftsführer gearbeitet. Als der Tagesspiegel dies publik machte, wurde beiden Verkäufern gekündigt, weil sie gegen Wettbewerbsverbote und Nebentätigkeitsregelungen verstoßen hätten.

Beide Mitarbeiter klagten vor dem Arbeitsgericht. Bei der Verhandlung am Donnerstag stellte der Teamleiter infrage, dass die Nebentätigkeit in den privaten Firmen ein Kündigungsgrund sei. In einem Fall habe er den Liegenschaftsfonds-Chef Holger Lippmann auch mündlich darüber informiert, dieser habe keine Einwände gehabt und gesagt, dann liege das Unternehmen ja in guten Händen. Die Richterin Andrea Baer las dies aus den Schriftsätzen des Anwalts vor. Lippmann bestreitet diese Darstellung. Außerdem machte J. geltend, dass der Leiter des Portfoliomanagements beim Liegenschaftsfonds sogar eine Genehmigung für die Vertriebsberatung im privaten Immobilienbereich habe.

Geschäftsführer Lippmann konnte sich dazu nicht äußern, weil er trotz persönlicher Ladung an der Verhandlung nicht teilnahm. Es spreche einiges dafür, so Richterin Baer, dass die Nebentätigkeit des gekündigten Teamleiters einer Zustimmung bedurft hätte. „Die Frage ist nur, ob dies der Grund für eine Kündigung oder für eine Abmahnung ist.“ Beide Seiten scheuen offenbar das Restrisiko eines Gerichtsurteils und kündigten an, sich in den nächsten zwei Wochen außergerichtlich zu einigen. za

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