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Berlin: Neubau der TU-Bibliothek: Offene Fragen bei der Bauvergabe

Welche Senatsverwaltung hat die Vorlage des Hauptausschusses vom 28. November 2000 zu verantworten gehabt, die eine umstrittene Beschlussempfehlung zur Vergabe des Neubaus der TU-Bibliothek zum Inhalt hatte?

Von Sabine Beikler

Welche Senatsverwaltung hat die Vorlage des Hauptausschusses vom 28. November 2000 zu verantworten gehabt, die eine umstrittene Beschlussempfehlung zur Vergabe des Neubaus der TU-Bibliothek zum Inhalt hatte? Die Parlamentarier gaben damals ihre Zustimmung für den "günstigsten Bieter", doch war, wie bekannt wurde, dieser Bieter nicht unbedingt der preiswerteste. Diese Frage wollten Mitglieder des Hauptausschusses nach Anträgen der Bündnisgrünen und PDS gestern geklärt wissen.

Frank Bielka, Staatssekretär für Bauen und Wohnen, antwortete sibyllinisch: "Die Vorlage wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur erstellt. Die Bau- und Finanzverwaltung hatte die fachliche Begleitung." Unterschrieben war die Vorlage zwar von Josef Lange, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung. Lange sagte dem Tagesspiegel aber, er habe nicht gewusst, welche Bieter an dem Vergabeverfahren teilgenommen hatten.

Nachdem Mitte Januar 2001 bekannt wurde, die Groth Projektentwicklungs GmbH würde den Zuschlag erhalten, wandten sich Bieter an die Vergabekammer. Das unabhängige Gremium erkannte Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Verbot der Nachverhandlung und monierte darüber hinaus auch die bisher gängige Praxis bei öffentlichen Aufträgen, die Vergabe nach Baulosen vorzunehmen. Die Bauverwaltung will vor dem Kammergericht klären lassen, ob das Urteil der Vergabekammer vor allem im letzten Punkt rechtens ist. Eine Entscheidung wird in vier bis sechs Wochen erwartet. Staatssekretär Bielka verwies im Hauptausschuss auf ein "schwebendes Verfahren" und gab den Abgeordneten keine Auskünfte über die Angebote der anderen Bieter. Nach der rechtlichen Prüfung wird die Verwaltung den Vermögensausschuss darüber informieren.

Durch eine Bekanntmachung am 4. November 1999 gemäß EG-Dienstleistungsrichtlinie wurde ein EU-weites Verfahren begonnen, um ein externes Unternehmen mit der Generalplanung zu beauftragen. 201 Bewerbungen gingen ein. Am 7. März 2000 fand die Abschlussrunde mit fünf Büros statt: das Ingenieurbüro Ruths GmbH in Bietergemeinschaft mit Pbr Rohling, die GSE Saar, Enseleit und Partner, A. C. Rahn und Gerd D. Buse. Ein zehnköpfiges Gremium aus Mitarbeitern der Bauverwaltung entschied sich für das Büro Ruths. Der Vertrag wurde am 8. März 2000 unterschrieben. Ruths mit Partnern, die GSE Ingenieurgesellschaft mbH und das Pbr Planungsbüro Rohling, waren unter anderem für die Projektsteuerung, technische Ausrüstung, Bauakustik, Tragwerksplanung und Bauphysik verantwortlich - und entschieden sich bei der Vergabe der Bauausführung und Finanzierung für die Groth Projektentwicklungs GmbH.

"Eine Steuerungsgruppe unseres Hauses hat das Auswahlverfahren begleitet", sagte Bielka. Zurzeit prüft die Verwaltung durch eine Innenrevision, ob Fehler gemacht worden sind. Anhaltspunkte für einen Korruptionsverdacht gibt es laut Bielka bisher nicht.

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