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Die Mieten sind in Berlin in vor 1950 und nach 2009 gebauten Häusern am höchsten (Archivbild).

© Monika Skolimowska/dpa

Neuer Bericht über Mieten in Berlin: Nur jede vierte angebotene Wohnung ist was für Normalverdiener

Wer in Berlin ein geringes oder mittleres Einkommen erzielt, hat es schwer, eine neue Wohnung zu finden. Die Mietpreisbremse gilt in Berlin bis Ende 2025.

Stand:

Der Berliner Wohnungsmarkt ist geteilt. Während Bestandsmieter im Durchschnitt rund 25 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben, finden Menschen, die eine neue Wohnung suchen, kaum noch ein bezahlbares Angebot. Durchschnittsverdiener in Berlin können sich „nur etwa jede vierte angebotene Wohnung“ leisten, heißt es im Wohnraumbedarfsbericht 2025, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erstellt wurde und dem Tagesspiegel vorliegt.

Demnach lag die mittlere Angebotsmiete in Berlin 2023 bei 13,99 Euro pro Quadratmeter, eine Steigerung von mehr als 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das mittlere monatliche Haushaltseinkommen lag in diesem Jahr in Zwei-Personenhaushalten bei 3450 Euro, ab vier Personen pro Haushalt bei 4525 Euro.

Daten aus Online-Inseraten

Die Daten stammen aus rund 60.000 Anzeigen aus der Zeit von Juli 2023 bis Juni 2024, die vorwiegend online erschienen sind. Dazu kommen rund 34.000 Wohnungsangebote der landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften.

13,99
Euro beträgt die mittlere Angebotsmiete.

Menschen mit einem geringen Einkommen trifft die Preissteigerung bei Neuvermietungen besonders hart. Diese konnten sich laut Bericht sogar nur jede zwanzigste angebotene Wohnung leisten. Als leistbar gilt eine Miete, wenn sie 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt. So ist es auch in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vereinbart.

Zu wenig Neubau

Hauptursache für diese Entwicklung: Der Neubau von Wohnungen hält mit dem Wachstum der Bevölkerung seit langem nicht Schritt. Die Folge sind steigende Preise. „Sondereffekte wie die Pandemie oder der Mietendeckel brachten 2020 eine leichte Verschnaufpause, die allerdings nur von kurzer Dauer war“, heißt es in dem Bericht, über den zuerst die „Berliner Morgenpost“ berichtete. „Noch immer fehlen Wohnungen. Problematisch ist dies besonders für einkommensschwache oder wohnungssuchende Haushalte. Bei einem Umzug werden Berliner:innen mit hohen Kostensteigerungen konfrontiert.“

Die Angebotslage ist zwischen den Bezirken höchst unterschiedlich. Während für Durchschnittsverdiener die angebotenen Mieten in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Spandau noch bezahlbar sind, trifft das in Mitte nur auf 17 Prozent, in Friedrichshain-Kreuzberg sogar nur auf 13 Prozent der angebotenen Wohnungen zu. Für Geringverdiener ist es den letztgenannten Bezirken fast unmöglich, eine leistbare Wohnung zu finden.

Der Wohnungsmarkt heizt die soziale Schieflage zwischen den Bezirken weiter an.

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion

„Der Wohnungsmarkt heizt die soziale Schieflage zwischen den Bezirken weiter an“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katrin Schmidberger, dem Tagesspiegel. „Der Groschen muss endlich auch beim Senat fallen: Wer nur Rendite mit der Miete macht, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts zu suchen und sollte keine Lizenz erhalten, hier Wohnungen zu vermieten.“

Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, ergänzte: „Menschen mit wenig Geld können praktisch nicht mehr umziehen, weil es an bezahlbaren Angeboten fehlt.“ Er forderte einen bundesweiten Mietendeckel sowie einen Berliner Mietenstopp bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Zusätzlich müsse der kommunale Neubau durch direkte Zuschüsse an die landeseigenen Wohnungsunternehmen gezielt angekurbelt werden.

Mietpreisbremse: Verlängerung bis 2029 geplant

Unterdessen hat der Berliner Senat am Dienstag die Mietpreisbremse für Berlin bis Ende des Jahres verlängert. Die bisherige Verordnung wäre sonst ab Anfang Juni nicht mehr in Kraft gewesen. Die Mietpreisbremse dient dazu, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu begrenzen. Vermieter dürfen dort bei einer Neuvermietung die Miete in der Regel nicht um mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben.

Durch die Verlängerung der „Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn“ wird ganz Berlin wie bisher als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt definiert, in dem die Regelungen zur Mietpreisbremse beachtet werden müssen. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) nannte den Beschluss ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter. 

Die Verlängerung gilt allerdings nur bis Ende 2025 – solange gilt auch die Rahmengesetzgebung im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Wir werden natürlich sehen, was auf Bundesebene jetzt umgesetzt wird von den Koalitionsvereinbarungen“, sagte Gaebler. Dort sei vorgesehen, die Mietpreisbremse um vier Jahre zu verlängern. 

Wird das umgesetzt, bleibt die Miethöhe bei der Wiedervermietung auch in den kommenden Jahren begrenzt. „Wir werden das dann entsprechend nachziehen und den Zeitraum voll ausschöpfen“, so der SPD-Politiker. (mit dpa)

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