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Berlin: Neuwahlen: Wahlaufruf nach Resolution?

Zum Thema Online Spezial: Berlin vor der Wahl "Wenn am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eine Resolution für Wahlen am 23. September verabschiedet wird, warum sollen dann nicht Wahlvorbereitungen stattfinden?

Zum Thema Online Spezial: Berlin vor der Wahl "Wenn am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eine Resolution für Wahlen am 23. September verabschiedet wird, warum sollen dann nicht Wahlvorbereitungen stattfinden?", stellt Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás zur Debatte. Damit folgt er der Argumentation von Innensenator Körting (SPD), "zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Wahlaufruf zu veröffentlichen", um kleinen Parteien Chancengleichheit bei der Nominierung von Kandidaten zu gewährleisten. Der Landeswahlleiter kann die Argumente im Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht nachvollziehen. Im Gesetz steht nicht festgeschrieben, dass die Kandidatenaufstellung vor Verkündung eines Wahltermins verboten ist.

sib

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