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Berlin: Nicht jede Brikettsorte ist zulässig - wichtig ist ein Schwefelgehalt von unter einem Prozent

Beim Kauf von Braunkohlenbriketts sollten die Verbraucher in Berlin genau auf die Qualität achten. Nach der Braunkohlen-Verordnung darf in der Stadt nur mit Kohlen geheizt werden, deren Schwefelgehalt ein Prozent nicht überschreitet, wie die Senatsumweltverwaltung mitteilte.

Beim Kauf von Braunkohlenbriketts sollten die Verbraucher in Berlin genau auf die Qualität achten. Nach der Braunkohlen-Verordnung darf in der Stadt nur mit Kohlen geheizt werden, deren Schwefelgehalt ein Prozent nicht überschreitet, wie die Senatsumweltverwaltung mitteilte. Diese Anforderung erfüllen Briketts der Marke "Union" sowie Briketts der Marke "Rekord", sofern sie aus der Lausitz kommen. Der Markenname ist auf jedem Brikett zu lesen. Rekord-Briketts aus der Lausitz tragen über dem Namenszug "Rekord" ein "L".

"Rekord"-Briketts mit einem "P" über dem Namenszug und andere nicht gekennzeichnete Briketts weisen einen oft erheblich höheren Schwefelgehalt auf. Die Verwendung ist in Berlin nicht zulässig.

Bei der Lieferung sei unbedingt auf die Kennzeichnung zu achten. Darüber hinaus sollte kontrolliert werden, dass die bestellte Menge auch tatsächlich geliefert wird. Andernfalls solle man die Annahme verweigern.

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