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Berlin: Nicht ohne seine Gattin

Ein Spezialist für Klinische Psychologie, der eine C4-Professur an der Humboldt-Universität bekommen soll, will den Ruf nach Berlin nur annehmen, wenn seine Ehefrau auf einem geeigneten Arbeitsplatz in der Justiz- oder Sozialverwaltung untergebracht wird. Beide arbeiten zurzeit noch in Jena.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein Spezialist für Klinische Psychologie, der eine C4-Professur an der Humboldt-Universität bekommen soll, will den Ruf nach Berlin nur annehmen, wenn seine Ehefrau auf einem geeigneten Arbeitsplatz in der Justiz- oder Sozialverwaltung untergebracht wird. Beide arbeiten zurzeit noch in Jena. Professor M. an der Schiller-Universität auf einem Lehrstuhl für Biologische und Klinische Psychologie und Frau R.-M. als Justizsozialarbeiterin in der Außenstelle des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Wissenschaftsverwaltung in Berlin bemüht sich nun darum, dem Wunsch des begehrten Experten - trotz des Stellenbesetzungsstopps in der öffentlichen Verwaltung - zu entsprechen.

In einem Brief an die Justizbehörde wurde der Lebenslauf von Frau R.-M. gleich beigefügt. "Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich der Angelegenheit annehmen würden und in Ihrem Bereich oder nachgeordneten Institutionen recherchieren würden, ob Aussichten auf eine solche Position bestehen... Für Ihre Mühe danke ich vielmals", schrieb der zuständige Referatsleiter. Die Justizverwaltung stellte daraufhin in Aussicht, bei der Senatsinnenverwaltung die notwendige Ausnahmegenehmigung zu stellen. Bei der Gerichts- und Bewährungshilfe wurde vertraulich ein Bericht erbeten, "inwieweit im vorliegenden Fall ein begründeter besonderer Ausnahmefall (von der Stellenbesetzungssperre) vorliegt und welche Wertigkeit die zu entsperrende Stelle aufweisen muss, denn zur bisherigen Eingruppierung Frau R.-M. ist hier nichts bekannt".

Drei Tage später, am 22. November, wurden die Bewerbungsunterlagen der Professoren-Ehefrau nachgereicht. Verbunden mit der Bitte, "möglichst schnell abzuklären", ob die Bewerberin persönlich und fachlich geeignet sei, in die Sozialen Dienste der Berliner Justiz übernommen zu werden. Noch ist keine Entscheidung getroffen worden. Die Sprecherin der Wissenschaftsverwaltung, Kerstin Schneider, sprach von einem "durchaus üblichen Verfahren". Es handele sich um einen Service, der auch in privaten Unternehmen gang und gebe sei. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst würden dadurch nicht unterlaufen.

Kerstin Schneider erinnerte daran, dass sich schon in der frühen Hauptstadt-Umzugsphase von Bonn nach Berlin viele Bundesbeamte darum bemüht hätten, ihre Ehefrauen - vorzugsweise Lehrerinnen - im Berliner Landesdienst unterzubringen. Auch Justizsprecher Martin Steltner wehrte sich gegen "den Vorwurf, hier solle jemand von außen illegal in den öffentlichen Dienst eingeschleust werden". Die Wissenschaftsverwaltung habe einen Antrag gestellt, der werde nun geprüft. Die Sozialen Dienste der Justiz hätten übrigens einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Mitarbeitern, der normalerweise - wegen der Stellensperre - nicht befriedigt werden könnte. Der Justizsprecher verwies nebenbei auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Danach erstreckt sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch auf die Familie des Beamten. Deren Gesundheit und Wohlergehen muss der Staat nach geltender Rechtsauffassung sichern.

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