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Berlin: Nur eine Parkvignette für Besitzerin zweier Autos

Anwohner von Parkraumbewirtschaftungszonen haben auch als Halter von mehreren Fahrzeugen nur Anspruch auf eine Anwohner-Parkvignette. Das Berliner Verwaltungsgericht wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage einer Anwohnerin auf eine zweite Plakette zurück.

Anwohner von Parkraumbewirtschaftungszonen haben auch als Halter von mehreren Fahrzeugen nur Anspruch auf eine Anwohner-Parkvignette. Das Berliner Verwaltungsgericht wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage einer Anwohnerin auf eine zweite Plakette zurück. Die zuständige Behörde habe bei der Verweigerung der zweiten Plakette "ermessensfehlerfrei" gehandelt.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass in Parkraumbewirtschaftungszonen jeder Anwohner eine Plakette erhält, der Halter eines Kraftfahrzeugs ist. Es sei auch nicht zu beanstanden, wenn wegen des knappen zur Verfügung stehenden Parkraums die Ausgabe der Vignetten restriktiv gehandhabt werde.

Die Kammer wies in ihrer Entscheidung aber darauf hin, dass eine Erteilung weiterer Vignetten möglich sei, wenn ein anderes Familienmitglied der Klägerin Halter oder dauernder Nutzer eines Fahrzeugs wäre.

Zudem könne eine Vignette für zwei abwechselnd genutzte Autos erteilt werden. (VG 11 A 2370.97)

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