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Thilo Sarrazin

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Öffentliche Vorstandsgehälter: Sarrazin: Rechnungshof berichtet falsch

Finanzsenator Thilo Sarrazin weist die Kritik an Vorstandsbezügen öffentlicher Unternehmen zurück. Im Vorfeld hatten Rechnungsprüfer festgestellt, dass diese stärker gestiegen seien als solche von privaten Firmen.

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat dem Landesrechnungshof vorgeworfen, „irreführend“ über die – angeblich zu hohen – Vorstandsgehälter in öffentlichen Unternehmen berichtet zu haben. Der im Jahresbericht 2008 erweckte Eindruck, die Vergütungen seien bei den Landesbetrieben viel stärker gestiegen als in den Führungsetagen privater Unternehmen, sei falsch. „Ich bitte Sie, die verfehlten Informationen öffentlich richtigzustellen“, schrieb der Senator an den Rechnungshofpräsidenten Jens Harms.

Bei einer Stichprobe von 16 Landesunternehmen für die Jahre 2001 bis 2005 hatten die Rechnungsprüfer festgestellt: Die Gehälter der Vorstandsmitglieder seien durchschnittlich um 1,8 Prozent, in Einzelfällen sogar um 15,8 Prozent jährlich gestiegen. Außerdem gebe es großzügige Zusatzleistungen – zum Beispiel lebenslange Pensionen sofort, Zuschüsse für Dienstwagen und Versicherungen.

Sarrazin kritisierte nun, dass die begutachteten Unternehmen „keinesfalls repräsentativ und für eine allgemeine Schlussfolgerung über behauptete Versäumnisse der Senatsfinanzverwaltung nicht geeignet“ seien. An der Hälfte dieser Unternehmen sei das Land Berlin entweder nicht direkt oder nur als Minderheitsgesellschafter beteiligt. „Eine bestimmende Einwirkungsmöglichkeit der Finanzverwaltung auf die Bezüge war daher nicht gegeben.“ Für alle 28 Unternehmen, bei denen das Land Berlin Mehrheitsgesellschafter sei, ergebe sich für die Jahre 2002 bis 2007 nur eine Steigerung der Bezüge (Festgehalt und Tantiemen) von durchschnittlich 0,7 Prozent.

Der Finanzsenator warf dem Rechnungshof außerdem methodische Fehler vor. So sei es nicht zulässig, die Angemessenheit von Vorstandsbezügen ausschließlich nach den Steigerungsraten zu bemessen. Zu dem bundesweit marktüblichen Vergleich gehörten auch Kennziffern wie Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenzahl. Er könne auch keinen grundlegenden Unterschied zwischen den Geschäftsführern öffentlicher und privater Unternehmen sehen, schrieb Sarrazin an Harms. „Viele Landesunternehmen stehen im Wettbewerb und die Geschäftsführer tragen persönliche Risiken, da auch ihre Verträge marktüblich befristet“ und teilweise erfolgsabhängig seien. Zudem lasse der Rechnungshof die positive Entwicklung der Berliner Beteiligungsunternehmen unerwähnt.

Der so gescholtene Rechnungshofpräsident sieht indes „keine Veranlassung zur Korrektur des Jahresberichts“. (za)

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