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Berlin: Opposition will Finanzplanung einklagen

Die Opposition will vor das Landesverfassungsgericht ziehen, um den Senat zu zwingen, jedes Jahr eine Finanzplanung vorzulegen. Die Klage soll im Dezember eingereicht werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Opposition will vor das Landesverfassungsgericht ziehen, um den Senat zu zwingen, jedes Jahr eine Finanzplanung vorzulegen. Die Klage soll im Dezember eingereicht werden. Der Anlass des Rechtsstreits: Im vergangenen Jahr hat die SPD/PDS-Koalition einen Doppelhaushalt für 2004/05 und eine Finanzplanung bis 2007 beschlossen. Nach Meinung des Senats reicht es aus, vor der Sommerpause 2005 eine neue Planung bis 2009 vorzulegen. Zusammen mit dem nächsten Doppeletat.

Die FDP zog daraufhin den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst zu Rate. Der kam zu dem Ergebnis, dass vor allem bundesrechtliche Vorschriften den Gesetzgeber verpflichten, „die Finanzplanung jährlich fortzuschreiben und den veränderten wirtschaftlichen Daten und Gegebenheiten anzupassen“. Das müsse auch 2004 geschehen. Einen verbindlichen Zeitpunkt innerhalb dieses Jahres zur Vorlage der Finanzplanung könne man dem Senat aber nicht vorschreiben.

Für das laufende Jahr kommt die Verfassungsklage zu spät. CDU, Grüne und FDP wollen auf einstweiligen Rechtsschutz verzichten und sich damit begnügen, die Streitfrage für die Zukunft verbindlich zu klären. Sollte die Opposition Recht bekommen, müsste Senat auch im Wahljahr 2006 eine Finanzplanung vorlegen. Und auf diese Weise neue Sparpläne offenbaren. Mit der Weigerung, jedes Jahr ein neues Zahlenwerk aufzustellen, steht der Senat übrigens nicht allein. Viele Bundesländer stellen Doppelhaushalte auf und verzichten in den „haushaltsfreien“ Jahren darauf, eine neue Finanzplanung zu erarbeiten. Ob das rechtens ist, interessiert die Länder offenbar wenig.

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