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Berlin: Pädophiler soll Kinder mit Süßigkeiten gelockt haben

46-Jähriger stand nach Haft unter Führungsaufsicht. Trotzdem holte er laut Anklage unbemerkt mehrere Mädchen in seine Wohnung

Der verurteilte Sexualstraftäter gab sich im Gerichtssaal empört. „Frechheit“, schimpfte er. Die Kinder hätten gelogen. Sie seien gegen seinen Willen immer wieder in seiner Wohnung in Köpenick gewesen. Als der 46-jährige Andreas S. nach fünf Jahren und vier Monaten Haft wegen Missbrauchs entlassen wurde, bekam er ein striktes Verbot: „Keinen Kontakt zu weiblichen Kindern und Jugendlichen.“ Der Freigelassene aber setzte sich laut Anklage beharrlich über die Weisungen der Führungsaufsicht hinweg.

Vor Gericht bestritt Andreas S. das am Montag vehement. „Ich habe denen immer wieder gesagt, dass sie nicht bei mir sein dürfen“, sagte der Angeklagte. Angeblich zeigte er ihnen sogar die Gerichtsurteile aus der Vergangenheit: Er hatte eine Stieftochter missbraucht und kam im Frühjahr 2003 mit einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten davon. Mit dem damals 15-jährigen Mädchen hatte Andreas S. ein Kind gezeugt. Knapp ein Jahr nach dem ersten Urteil wurde eine leibliche Tochter sein Opfer, zwölf Jahre alt. Er bestritt die Tat, bekam aber vier Jahre Gefängnis. Die Bewährung wurde zudem widerrufen.

Als Andreas S. im Sommer 2009 entlassen wurde, sah man die Gefahr weiterer Übergriffe. Zur Sicherheit wurde er unter Führungsaufsicht gestellt, das heißt er musste sich regelmäßig mit einem Bewährungshelfer treffen. Im April 2010 wurden die Auflagen durch die Kontaktsperre verschärft. Der arbeitslose S. aber soll in 49 Fällen dagegen verstoßen haben. Sieben Mädchen, neun bis 15 Jahre alt, lockte er laut Anklage in seine Wohnung. Der Mann verteile Süßigkeiten, hieß es bei Kindern in der Umgebung. Eines der Mädchen war laut Anklage elf Jahre alt, als es bei Andreas S. seine erste Zigarette rauchte und obendrein Alkohol bekam. Kinder hätten bei ihm ferngesehen, er habe ihnen Pornos gezeigt und sich in einem Fall nackt gezeigt. Einem Mädchen soll er den Bauch massiert haben, einem anderen nach einem Sturz Schmerzsalbe auf das Knie gerieben, mehreren Kleidung geschenkt.

„Alles Blödsinn“, rief der Angeklagte. Die Mädchen hätten seinen 20-jährigen Sohn und dessen Freund besucht, die beide bei ihm lebten. „Ich habe immer wieder gesagt, dass sie bei mir nicht sein dürfen.“ Angeblich verließ er mehrfach die Wohnung, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Als „Unsinn“ bezeichnete er den Vorwurf, dass er sich vor den Kindern entkleidet habe. „Ich zog mich um, sie öffneten die Tür.“.

Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte aber eine Nachbarin. Sie hatte von ihrem kleinen Sohn erfahren, dass S. Süßigkeiten verteile. Seit Anfang Dezember befindet er sich in Untersuchungshaft.

Auch in der Vergangenheit hatte das Instrument der Führungsaufsicht Sexualtäter nicht aufhalten können. So hatte 2010 in Spandau der Fall Uwe K. Schlagzeilen gemacht. Obwohl der gerade entlassene Sexualstraftäter im Fokus des zuständige Kommissariat beim LKA gewesen war, hatte K. wieder in befreundeten Familien Mädchen missbraucht – obwohl Kriminalbeamte diese Familien direkt angesprochen und vor K. gewarnt hatten. Seinen Bewährungshelfern hatte er von einem zurückgezogenen Leben berichtet. „In Wirklichkeit knüpfte er auf geschickte Weise Kontakte“, hieß es im Urteil. Nun bekam K. zehn Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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