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Berlin: Pensionierungswelle: Geistige Schwächung und lädierter Schussfinger

Der deutsche Beamte wird in den Ruhestand versetzt, "wenn er infolge eines Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd dienstunfähig ist". Im Zweifel muss er sich ärztlich untersuchen und notfalls auch beobachten lassen.

Der deutsche Beamte wird in den Ruhestand versetzt, "wenn er infolge eines Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd dienstunfähig ist". Im Zweifel muss er sich ärztlich untersuchen und notfalls auch beobachten lassen. Eine Sonderregelung gilt allerdings für Langzeit-Kranke, wie sie vor allem aus dem Schuldienst immer wieder gemeldet werden. Nach dem Bundesbeamtengesetz kann nämlich auch dann von Dienstunfähigkeit gesprochen werden, wenn ein Staatsdiener wegen Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht zum Dienst erschienen ist "und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird".

Der Gesetzgeber hat sich zwar Gedanken darüber gemacht, wie man die teuren Frühpensionierungen einschränken könnte - etwa durch Versetzung in weniger stressige Aufgaben (mit "mindestens demselben Endgrundgehalt") und womöglich sogar mit "minderwertigen Tätigkeiten". Nach den Erkenntnissen des Berliner Rechnungshofs wird von diesem Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung" aber kaum Gebrauch gemacht. So scheiterten mehrere Strafvollzugsbedienstete, die für ihre schwierige Tätigkeit körperlich nicht mehr fit genug waren, mit dem Versuch, statt der Pension lieber eine andere Tätigkeit zu bekommen. Es fand sich keine. Bei Polizisten hat es sogar den Fall gegeben, dass der lädierte Zeigefinger ("Schussfinger") direkt in den Ruhestand führte. Umgekehrt musste eine Berliner Polizeibeamtin erst klagen und auf eine Änderung des Landesbeamtengesetzes im vorigen Jahr warten, um nicht wegen eines Rückenleidens abgeschoben zu werden. Jetzt darf die arbeitswillige Frau weiter an ihrem friedlichen Schreibtisch bleiben.

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