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Berlin: Pieck-Villa: Gebäude geht an Alteigentümer

Die einstige Villa des DDR-Präsidenten Wilhelm Pieck wird den Erben der Alteigentümer zurückgegeben. Dies bestätigte gestern der Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen, Klaus Dittkow, nach der Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Die einstige Villa des DDR-Präsidenten Wilhelm Pieck wird den Erben der Alteigentümer zurückgegeben. Dies bestätigte gestern der Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen, Klaus Dittkow, nach der Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Zuvor hatte das Gericht dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LaRoV) eine Rückgabe mit Nachdruck nahegelegt. Den Rückgabeantrag der Erbengemeinschaft hatte das Amt zunächst unter Hinweis auf ein von der DDR eingerichtetes Entschädigungskonto über 106 000 DDR-Mark abgelehnt. Dagegen reichten sie Klage ein.

Zu einem Urteil kam es gestern indes nicht. Nachdem das Gericht unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass der fünf Jahre zurückliegende Bescheid des LARoV unangemessen sei und dass eine Vielzahl von Indizien auf Machtmissbrauch bei der Enteignung hinwiesen, sagte das Amtes eine Rücknahme des Bescheides zu. Die Erben sahen daraufhin von der Klage ab.

Als entscheidendes Indiz für einen Machtmissbrach erwies sich im Verlauf der Verhandlung das Vorgehen des Ost-Berliner Magistrats. Wilhelm Pieck hatte bis zu seinem Tod 1960 in der Villa gelebt, Frau und Tochter noch bis 1976. Erst dann folgte die formale Enteignung, weil das Gebäude zu einem Gästehaus umgebaut werden sollte. Nach Darstellung des Gerichts war dabei ein und derselbe Beauftragte des Magistrats sowohl für die Gebäudeverwaltung als auch für die "Rechtsvertretung" der abwesenden Eigentümer zuständig.

Offen blieb am Ende der Verhandlung, in welcher Höhe die Erbengemeinschaft für zwischenzeitliche Reparaturen an dem Gebäude aufkommen muss. Nach einer Überschlagsrechnung des Gerichts haben die Renovierungen und Reparaturen heute noch einen Gegenwert von lediglich rund 2000 Mark. In den Unterlagen des Magistrats waren dagegen zum Teil astronomische Summen verzeichnet - wie etwa 22 000 DDR-Mark für einen Garagenanstrich.

ot

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